Wo ist der Reihergraben?


NÖN 5.6.2019


KURIER 8.6.2019


NÖN 20.03.2013


NÖN 13.3.2019


NÖN 6.3.2019


NÖN 27.02.2019

 


NÖN 20.2.2019

 

NÖN 20.02.2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Reihergraben:
Legaler Bau im Grün- und Waldgürtel!


Solche Wochenendhäuschen
besiedelten jahrzehntelang den
Reihergraben!


Nun wird so gebaut!

 

 

 


NÖN 12.12.2018

 

 

 

 

 

 

 

WACHSTUM
UNENDLICH?

 


NÖN 8.11.2018

 

 

 

 

NÖN 23.August 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Spezialthema
Neue Schutzzonen sind eine Verbesserung,
jedoch nicht ausreichend!
Bevölkerung hat bis Mitte Mai Einschaumöglichkeit!


Spezialthema
Ankauf Kasernengründe!


Spezialthema
ÖVP lehnt GRÜNEN Antrag
für leistbaren Wohnbau ab!

 

 

 

04.06.2019

REIHERGRABEN!
Keine GEB Widmung! Regierende ÖVP denkt dankenswerter Weise um! GRÜNE sehr erfreut!



Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Das die in der Vergangenheit von der ÖVP befürwortete Umwidmung, und damit Aufwertung eines Gebäudes im Grünland zu einem erhaltenswerten Gebäude im Grünland (GEB) mit all seinen Vergrößerungs- und Verbesserungsmöglichkeiten nun nicht kommt, ist vor allem dem Widerstand der Bevölkerung und dem Engagement der GRÜNEN zu verdanken. Dazu kommt natürliche auch die aktuelle Erarbeitung des neuen Stadtwendwicklungskonzept STEK 2030+, wo von allen beteiligten Parteien zukünftig eine „restriktive Stadtentwicklung“, sprich eine Reduzierung des BauBooms, festgelegt wurde. Dass die Klosterneuburger ÖVP diesen für sie nicht leichten Weg mitgegangen ist, zeigt dass sich hier hoffentlich auch immer mehr Verständnis für die aktuelle Problemlagen rund um den Bauboom durchsetzt.“

Wimmer weiter: „Dies steht auch im Einklang mit der von NÖ ÖVP Landesrat Stephan Pernkopf ins Leben gerufenen Aktion „Grüner Ring“ um Wien. Auf Grund dessen, dass der Nutzungsdruck in der Ostregion mit circa 2,5 Millionen Einwohnern sehr groß sei müssen restriktive Maßnahmen mit klaren Spielregeln und Grenzen sowie Widmungsverboten Agrar- und Grünräume vor Verbauung bzw. Verbrauch geschützt werden. Pernkopf: „Es geht um die Sicherung von Naturräumen und Grünräumen, es geht um den Schutz unserer Wälder und Äcker, und es geht um den Erhalt des Charakters unserer Ortschaften und um das ‚Gesicht unserer Heimat‘. Und zum anderen wollen wir damit aber auch die Zersiedelung und den Flächenverbrauch weiter beschränken.“

Wimmer abschliessend: „Obwohl wir GRÜNEN in vielen Bereich die die Umweltpolitik der ÖVP kritisieren, in diesem Punkt hat die ÖVP in NÖ, wenn sie es wirklich ernst meint mit dem Schutz der Grünräume und sie die Zersiedelung und den Flächenverbrauch bekämpfen will, unsere volle Unterstützung. Auch für den Klimaschutz leisten Grünlandflächen viel. Mit ihrem überdurchschnittlich hohen Humusgehalt binden sie extrem viel Kohlendioxid. Es müsste uns allen gemeinsam also sehr viel daran gelegen sein, Wiesen und Wälder im Interesse des Klimaschutzes nicht zu verbauen.“

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die GRÜNEN Klosterneuburg

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30.04.2019

Reihergraben geheimer Beschluss!
Reihergrabenverpachtung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Regierende ÖVP brüskiert dadurch anwesende Anrainer.


Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Ein einzigartiges Beispiel von Intransparenz und geheimer Mauschelei bot die regierende ÖVP in der Gemeinderatssitzung am 26.April als der Beschluss zur Verpachtung verschiedener Grünlandgründe im Reihergraben an eine Immobilienfirma, welche in der Vergangenheit zu zahlreichen Bürgerprotesten, bis hin zu einer Unterschriftensammlung führte anstand. Obwohl zahlreiche Bewohner des Reihergrabens zur Sitzung erschienen waren die einen öffentliche Abhandlung dieses Tagesordnungspunktes forderten und auch ein gemeinsamer Antrag von GRÜNEN, FPÖ, PUK und L.Hofbauer für eine transparente und bürgernahe Präsentation vorlag, ließen BGM Schmuckenschlager und seine regierende ÖVP keine Behandlung des Tagesordnungspunktes zu. Auch nicht als die anwesenden BürgerInnen ihren Unmut laut verkündeten.

Wimmer weiter: „Ich weiß nicht was in BGM Schmuckenschlager und die ÖVP gefahren ist, die Anrainer derart zu brüskieren. Da sind diese Bürger zur Gemeinderatssitzung gekommen um zu hören, was die pro und contra Argumente der Stadtpolitiker für die Verpachtung des Grünlands im Reihergraben an das Immobilienunternehmen Reihergraben GmbH sind und dann macht es die ÖVP zur Geheimsache. Ich kann die Bevölkerung gut verstehen, wenn sie nun von völliger Intransparenz und Mauschelei spricht und Vermutungen anstellt, dass doch nicht alles so „sauber“ mit dieser Verpachtung ist. Sonst hätte man sie ja offen diskutieren können.“

Wimmer abschließend: „Diese Vorgangsweise der regierenden ÖVP war eine völlig entbehrliche Machtdemonstration ihrer absoluten Mehrheit im Gemeinderat. Damit wurde der Bevölkerung wieder einmal eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig es ist die absolute Mehrheit der ÖVP bei den kommenden Gemeinderatswahlen in 9 Monaten zu brechen, damit Transparenz und Offenheit statt Geheimniskrämerei und Brüskierung der Bürger in dieser Stadt wieder Einzug halten.


GR-Wahl Ergebnis 2015

20.03.2019

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REIHERGRABEN: Pacht anstatt Verkauf!
„Schöner Wohnen im Grünland!“ ÖVP ermöglicht durch Grünland Umwidmung defakto Ausweitung des Baulands „auf die grüne Wiese“!
Siedlungsgrenzen werden damit aufgehoben! Ist die GEB-Widmung der Dank für einen luxuriösen „Pacht Deal“?

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Grünland erfüllt vielfältige ökologische Funktionen. Es ist Wasserspeicher und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Grünlandstandorte beherbergen über die Hälfte aller in Österreich vorkommenden Pflanzen- und Tierarten und ist zentral für den Erhalt der Artenvielfalt. Grünland hat einen enormen Erholungswert für die Menschen. Auch für den Klimaschutz leisten Grünlandflächen viel. Mit ihrem überdurchschnittlich hohen Humusgehalt binden sie extrem viel Kohlendioxid. Es müsste uns allen also sehr viel daran gelegen sein, Wiesen und Wälder nicht zu verbauen.

Nicht so die ÖVP Klosterneuburg. Wollte sie noch vor kurzem 20.000m² Grünland/Wald an einen Immobilienentwickler verkaufen, will sie es nun nur mehr an ihn verpachten und das darauf befindliche Gebäude in ein erhaltenswertes Gebäude im Grünland (GEB) umwidmen. Dies ist defakto eine Bauland Erweiterung ins Grünland ist. Aus dem Grünland wird eine schicke Wohnlocation, die vergrößert werden kann, man ganzjährig bewohnen kann, ein Nebengebäude, eine Zufahrtsstraße, ein Carport und einen 50m² großen Swimmingpool errichten kann. Schöner Wohnen auf der grünen Wiese also, aber außerhalb des Baulandes.“

Wimmer weiter: „Natürlich hat man sich gefragt, wieso sich die ÖVP für die Umwidmung eines kleines Grünlandgrundstückes samt (derzeit) unbewohnbaren Gebäudes eines Wiener Immobilieninvestors im Reihergraben so ins Zeug haut? Manche vermuten, es gibt hier einen Zusammenhang des überhöhten Kaufangebotes dieses Immobilieninvestors an die Stadt (das 5 fache über den ortsüblichen Preis), und der Umwidmung des aktuell nicht bewohnbaren Gebäudes am Grundstück. Dass die Feuerwehr dort keine Möglichkeit der Zufahrt hat, stört die ÖVP auch nicht weiter. Warum will die ÖVP Klbg also diesen Deal, der Wohnnutzung „auf der grünen Wiese“ unbedingt durchziehen. Noch dazu gegen den massiven Protest der Bevölkerung und auch gegen alle Umweltinteressen des Erhalts einer intakten biologische Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten. Vielleicht ist jetzt wieder ein „luxuriöser Pachtzins“ der Immobilien GmbH an die Stadt der Grund für die ÖVP Umwidmungsbefürwortung?

Wimmer abschliessend: „Völlig im Widerspruch mit dieser Vorgangsweise steht die Klosterneuburger ÖVP zur Landesregierung von ÖVP Landeshauptfrau Mikl-Leitner. NÖ ÖVP Landesrat Stephan Pernkopf hat vor wenigen Wochen die Aktion „Grüner Ring“ um Wien ins Leben gerufen. Er erklärt darin, dass der Verkehrs-, Siedlungs- und Nutzungsdruck in der Ostregion mit circa 2,5 Millionen Einwohnern sehr groß sei. Daher sollen mit klaren Spielregeln und Grenzen sowie Widmungsverboten Agrar- und Grünräume vor Verbauung bzw. Verbrauch geschützt werden. „Es geht um die Sicherung von Naturräumen und Grünräumen, es geht um den Schutz unserer Wälder und Äcker, und es geht um den Erhalt des Charakters unserer Ortschaften und um das ‚Gesicht unserer Heimat‘. Und zum anderen wollen wir damit aber auch die Zersiedelung und den Flächenverbrauch weiter beschränken,“ so ÖVP Landesrat Pernkopf.

Die Zielsetzungen des Landes NÖ stimmen also überhaupt nicht mit der Vorgangsweise der Klosterneuburger ÖVP im Reihergraben überein. Aber wo offensichtlich Geld regiert, hat die Natur keinen Wert?“

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13.03.2019

Reihergraben
Bevölkerung starte Unterschriftenaktion gegen Verkauf von gemeindeeigenen Grünland

Stellungnahme der Initiatoren
der Petition
"
gegen Verkauf von gemeindeeigenen Grünland".

Am 01 03 2019 wollte die Stadtregierung KLOSTERNEUBURG während der Gemeinderatssitzung den Verkauf von 2 Hektar gemeindeeigenem Grünland im Reihergraben an die Reihergraben Immobilien GmbH & Co KG beschließen.

Das zu verkaufende Grünland liegt zur Gänze im Natura2000-Gebiet, ist also besonders geschützt. Der Antrag musste unter anderem zurückgezogen werden, weil nicht klar war, welche Fläche überhaupt verkauft werden sollte und was die GmbH damit vorhatte.

Wir, die Unterzeichnenden fordern von der Stadtregierung KLOSTERNEUBURG, dass sie jetzt und in Zukunft KEIN gemeindeeigenes Grünland im Reihergraben an Immobilien- oder Baufirmen oder sonstige Dritte verkauft, da die Gefahr von Umwidmung, Bebauung und Zerstörung von Wald und Natur besteht.

Die Unterschriftsliste liegt auf

im Bioladen Moser, Leopoldstrasse 14, Klosterneuburg,
in der Blauen Apotheke, Hauptstrasse 153, Kierling
Ordination , Fr. Dr. Silvia Puhm, Roman Himmelbauerplatz 1,

Selbst ausgedruckte und unterschriebene
Unterschriftslisten können bei den drei
Auflagestellen abgegeben werden.


 

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25.02.2019


In der Gemeinderatssitzung am Freitag den 1.März 2019
wurde der Tagesordnungspunkt von der Beschlußfassung abgesetzt
und zur neuerlichen Beratung in den zuständigen Ausschuss verwiesen!

Große

Umfrage!

Fast 90% sprechen sich gegen Verkauf des Grünlandes aus!


REIHERGRABEN neue Entwicklung!
ÖVP will 20.000m² Grünland/Waldgrundstücke ohne öffentliche Anbietung an Immobilieninvestor um den fünffachen des Verkehrswerts verkaufen!

Wimmer: „Natürlich hat man sich gefragt, wieso die ÖVP für die Umwidmung eines kleines Grünlandgrundstückes mit einem kleinen Haus eines Wiener Immobilieninvestors im Reihergraben so ins Zeug haut und bei Kritik darauf derart aggressiv reagiert? Nun ist manches klarer! Nun liegt ein Kaufangebot dieses Immobilieninvestors an die Stadt für 20.000 m² zusätzliche Wald- und Grünflächen die an dieses umzuwidmende Grundstück angrenzen vor. Der ortsübliche m² Preis liegt lt. Fachabteilung der Stadt bei € 1,80 - € 3,00. Der Immobilieninvestor würde aber für das Grünland einen Preis von € 12,29/m², also das 5 fache dafür bezahlen. Nach einer schriftlichen Stellungnahme der Abteilung Stadtplanung Klosterneuburg ist eine wirtschaftlich gewinnbringende nachhaltige Bewirtschaftung der zu verkaufenden Flächen nicht möglich. Derzeit sei auch nicht auszugehen, dass eine Umwidmung der gegenständlichen Flächen möglich ist.

Auf Grund des extrem überhöhten Angebotes der derzeit wirtschaftlich fast wertlosen Flächen und der wirtschaftlichen Ausrichtung des Käufers als Immobilienentwickler im Reihergraben, ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine Grünlandgrundstücksspekulation handelt, wobei die Stadt zu einem weit überhöhten Preis Grünlandgrundstücke verkauft. Der Preis ist also spekulativ und bildet nicht die Marktverhältnisse ab. Die Ermittlung des „wahren“ Marktwerts einer Immobilie bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand ist aber zentral, um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Intransparenz des Grundstücksverkaufs: Im gegenständlichen Fall ist ein Bauinvestor an die Stadt herangetreten und es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Grundstücksgeschäft angebahnt. Die Stadt hat sich zu keiner Zeit bemüht, diesen Grundstücksverkauf öffentlich zu machen (wie sie es bei anderen Grundstücksverkäufen macht) um andere Kaufinteressenten, z.b. Klosterneuburger Landwirte, etc. darüber zu informieren.

Auch im Sinne des Erhalts einer intakten biologische Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Landschaften, Ökosystemen für die Klosterneuburger Bevölkerung, sollte beim Verkauf von gemeindeeigenen Grünland auch umweltspezifische Richtlinien bedacht werden, z.B. ob der Käufer die fachlichen Voraussetzungen für den artgengerechten Erhalt der Grünflächen hat? So liegt das gegenständliche Gebiet zur Gänze im Natura 2000 Gebiet.

Weiters ist festzuhalten, dass dem Gemeinderat keinerlei konkrete Lageangaben über die einzelnen der zu verkaufenden Grundstücke vorliegen. So ist nicht bekannt, ob diese Grundstücke ans Bauland angrenzen?

Weiters ist diesem Antrag in der Form nicht zuzustimmen, da kein Kaufvertrag vorliegt. (Der vorliegende TOP war nicht auf der regulären Einladung des zuständigen Ausschusses enthalten, sondern wurde nachträglich als Tischvorlage eingebracht.)

Aus diesen Gründen stellen die GRÜNEN den Antrag zur Klärung der offenen Fragen den Tagesordnungspunkt in den zuständigen Ausschuss zurück zu verweisen.

Vzbgm Mag. Honeder
Vorsitzender des Liegenschaftsausschusses

„Ich habe nicht nachgefragt, wofür sie (die Käufer) das Grundstück verwenden wollen!“

 

 

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20.02.2020

Reihergraben neuerliche im Zentrum der Grünland Zersiedelung!

ÖVP will Gebäude außerhalb des Baulandes im Grünland umwidmen und dadurch dessen Vergrößerung ermöglichen. Projekt ganz offensichtlich Spekulationsobjekt.

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Wenn es irgendeinen Beleg braucht, wie die regierende ÖVP die Verbauung der Stadt auch im Grünland und damit die Zersiedelung vorantreibt, so ist der Reihergraben nun neuerlich ein trauriges Beispiel dafür. Auf dem Grünlandgrundstück Reihergraben 32 in Waldhanglage befindet sich seit Jahrzehnten ein zweistöckiger Bau wo derzeit keinerlei Vergrößerung möglich ist. Vor wenigen Monaten im Herbst 2018 hat nun eine Wiener Immobilienfirma dieses an sich für den Ausbau wertloses Grundstück gekauft und hat nun den Antrag auf Umwidmung in ein GEB (erhaltenswerte Gebäude im Grünland) gestellt, wodurch eine Vergrößerung und ein Ausbau möglich ist. Obwohl es keinerlei Verpflichtung der Stadt gibt derartige Spekulationsprojekte zu unterstützen, wird von der ÖVP eine Umwidmung des Grundstückes in ein erhaltenswertes Gebäude im Grünland befürwortet und damit eine weitere Zersiedelung des Grünlands vorangetrieben. Das dieses Gebäude noch dazu auf einem Grundstück steht das in der Gefahrenhinweiskarte für Rutschprozesse in der „Orangen“ Klasse ausgewiesen ist, welches eine hohe Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Auftreten einer Gefährdung besteht und es darüber hinaus auch keine Straßenzufahrt zu diesem Grundstück gibt, erhöht die Frage: Wieso will die ÖVP hier eine zusätzliche Verbauung ermöglichen?

Wimmer weiter: „ Es geht hier nicht darum, einen kleinen Klosterneuburger Gartenhäuslbesitzer irgendetwas zu verbieten, und auch die Immobilienfirma soll alle Eigentümerrechte die sie beim Kauf des Grundstückes hatte, weiter uneingeschränkt behalten können. Aber, dass sie man ein Grundstück im Grünland ohne ausbaufähiges Gebäude kauft und dann darauf spekuliert dass die Stadt eine Umwidmung genehmigt, damit man es größer und attraktiver für etwaige Kaufinteressenten ausbauen kann, kann doch nicht sein. Und das im Grünland. Das wäre ja so, als würde jemand ein Grundstück mit Bauklasse 2 erwerben und dann bei der Baubehörde eine Erhöhung der Bauklasse auf 3 beantragen. In „normalen“ Fällen wird man damit keinen Erfolg haben. Aber hier im Reihergraben soll dieser Bauspekulation stattgegeben werden? Dass die ÖVP mehr auf Seiten derer steht, die diese Stadt verbauen wollen ist nach den Aussagen von BGM Schmuckenschlager von Klosterneuburg als „Boom-Town“ nichts Neues, aber das man so dreist die Bauspekulation sogar im Grünland forciert, ist schon ein weiterer Anschlag auf die Lebensqualität der Klosterneuburger Bevölkerung.“

 

 

 

 

 

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1.12.2018


Steil, steiler am steilsten!
Großvolumige Verbauung im entlegenen Reihergraben!
Bauherrn nützen Gesetzeslücke in der NÖ Bauordnung aus!


Dazu der GRÜNE Fraktionsobmann STR Mag. Sepp Wimmer: „Steil, steiler am steilsten und hinauf bis sie im Wald endet, so nennt sich die Gasse mit dem Namen Reihergraben. Extrem steil, extrem schwierig für den städtischen Winterdienst und extrem teuer für den Kanalausbau. Dort standen die letzten Jahrzehnte nur kleine Garten- und Wochenendhäuschen oder Hütten. Nun, wo viele der Besitzer alt geworden sind und sich viele nicht mehr den beschwerlichen steilen Weg hinauf antun wollen, verkaufen sie ihre Gründe. Da diese als Bauland 2 Wohneinheiten gewidmet sind, sind sie begehrt bei den Bauentwicklern und diese kaufen diese Gründe an. Wo vorher kleine Gartenhäuschen waren, kommen nun große „Wohnburgen“. Formal sollen diese Bauten zwar nur 2 Wohneinheiten sein, hinterlassen aber beim Betrachter den Eindruck es wären 4 oder 6 Wohneinheiten. Und das alles extrem abgeschieden mit dem Eindruck als würden sie mitten im Wald stehen.“

Wimmer weiter: „Das bei 2 Wohneinheiten so riesengroß gebaut werden kann, liegt an den Vorgaben des Landes NÖ und der NÖ Bauordnung. Nirgends ist festgelegt wie große ein Bau mit 2 Wohneinheiten sein darf! Es ist nur die Mindestgröße festgelegt und das eine Wohneinheit einen Wohnraum, eine Küche, eine Toilette und ein Bad haben müssen und der Wohnraum mindestens 10m² haben muss. Aber die maximale Größe einer Wohneinheit ist nirgends festgelegt. Eine Wohneinheit kann also daher 3 Küchen, 3 Wohnzimmer, 5 (Gäste)schlafzimmer, 5 Kinderzimmer und 8 Nebenräume haben. Auch 3 Garagen sind möglich. Nun wird vielleicht jemanden sagen, wozu soll jemand so viel bauen? Da kann ich nur empfehlen: Machen Sie einen Sonntagsspaziergang bis zum Ende des Reihergrabens hinauf (Zufahrt Lessinggasse) und sehen Sie sich an was dort gebaut wird! Und natürlich machen die Großbauten wirtschaftlich einen Sinn für den Bauträger. Eine Luxuswohnung mit 3 Schlafzimmern, 3 Bädern, etc. ist eine größere Geldanlage als eine 50m² Substandardwohnung. Und das noch dazu mitten in der Natur.“

Wimmer abschliessend: „Wir sollten schon die Kontrolle darüber haben, was in den sensiblen steilen Hanglagen zum Grünland gebaut wird. Uns nutzt die gutgemeinte 2Wohneinheiten Widmung überhaupt nichts, wenn dort stattdessen Großbauten errichtet werden, die mit einer ursprünglich „2Wohneinheiten“ nichts mehr gemeinsam haben. Wir müssen hier gegen diesen Bauwildwuchs am Rande der Natur rasch Maßnahmen ergreifen. Dies müssen wir auch bei der jetzigen Erarbeitung des neuen Stadtentwicklungsprogramms (STEK 2030+) unbedingt berücksichtigen.“

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 


BGM
Mag. Setfan Schmuckenschlager


NÖN 12.12.2018
(Auszug aus dem nebenstehenden Artikel)

GRÜNE Stellungnahme auf die Vorwürfe
von BGM Mag. Schmuckenschlager
dass wir GRÜNE wider besseres Wissen die Bevölkerung in die Irre führen!

STR Mag. Sepp Wimmer: " Das dieses Gebäude eine Baugenehmigung von 1975 hat, hat niemand bestritten und ist auch nicht Gegenstand der GRÜNEN Kritik. Unsere Kritik bezieht sich darauf (und das blendet BGM Schmuckenschlager aus), dass in Klosterneuburg in diesen letzten knapp 50 Jahren zahlreiche Flächenwidmungsänderungen durchgeführt wurden, aber man das Problem der immer größer werdenden Bebauungen in den Randlagen (wie dem Reihergraben) übersehen hat. Auch vielleicht deshalb, weil hier das Land NÖ keine Regelungsmöglichkeiten in der NÖ Bauordnung vorsieht. Das gegenständliche Gebäude war 1975 nicht so groß ausgebaut wie aktuell. Ursprünglich hatte dieses Gebäude ca. 120m², heute ca. 200m².

Es ist ja nicht nur dieses eine Haus. Im Reihergraben stehen neben diesem Großbau ein weiterer schon bezogener, oberhalb ein weiterer Neubau, und schräg gegenüber wird bereits das Fundament für ein neues Gebäude errichtet. Und, wir kennen jetzt nur die Ausbauten im Reihergraben, was sonst noch alles passiert in den abgelegenen Tälern wissen wir nicht.

Was die von BGM Schmuckenschlager angesprochene Baulandreduzierung betrifft, so gab es die (leider) nicht. Es wurde kein Bauland in Grünland rückgewidmet.Was passierte, und das mit tatkräftiger Hilfe der GRÜNEN, war, dass beim Bauland in manchen Bereichen die Bebauungsdichte reduziert wurde. Das ist positiv anzumerken, hat aber nichts mir einer Baulandreduzierung zu tun.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die GRÜNEN Klosterneuburg

 

 

 

 

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23.8.2018

Klosterneuburg!
Schmuckenschlagers "Boom-Town"

präsentiert auf der Grünen Wiese!

 

Stellungnahme dazu vom Fraktionschef der Klosterneuburger Grünen STR Mag. Sepp Wimmer:

„BGM Schmuckenschlager hat sich offensichtlich ja schon weit von den Befindlichkeiten der Klosterneuburger Bevölkerung entfernt, wenn er stolz darauf ist, dass Klosterneuburg eine „Boom-Town“ ist. Das einzige was boomt sind die unbezahlbaren Wohnbauten. Das letzte was die Klosterneuburger Bevölkerung will, ist eine „Boom-Town“, sondern eine kleine feine mittelständische Stadt mit hoher Lebensqualität. Diese Lebensqualität wird gerade durch die von Schmuckenschlager so stolz verkündete „Boom-Town“ mit Wohnsilos zubetoniert. Wohnsilos mit Luxuswohnungen die für die Klosterneuburger Jungen unerschwinglich sind. Und bevor Schmuckenschlager wieder einmal Angstphantasien äußert, dass Klosterneuburg aussterben wird, soll er endlich einmal eine klare Aussage machen, wieviel Einwohner Klosterneuburg verträgt ohne das die jetzt schon sinkende Lebensqualität noch weiter abnimmt.“

 

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Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg

"Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 

 


NÖN 23.Mai 2013

 

 

 


KURIER 23.Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kurier
28.Mai 2013

17.Mai 2013

Wachstum unendlich?

Wie viele Einwohner verträgt Klosterneuburg

ohne dass die Lebensqualität darunter leidet?

 

35.000 EinwohnerInnen sind das festgelegte raumordnerische Ziel für Klosterneuburg!


Derzeitiger Einwohnerstand ca. 33.600


Derzeit gibt es noch unbebautes Bauland für weitere ca. 4.100 Einwohner.
Weiters stehen im bereits jetzt bebauten Bauland durch Baulandverdichtungen Wohnmöglichkeiten für zusätzliche ca.1.600 Einwohner zur Verfügung!

Damit steht derzeit Bauland für 39.300 EinwohnerInnen zur Verfügung!


Derzeit also schon vorhandenes Bauland
für ca. 39.300 Einwohner!


Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: stadteig. Grünlandfl. beim Oberen Stadtfriedhof

 

Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: Kreindlhofgründe in Bauland und Kläranlage in Grünland
oder
Park Stollhof in Bauland - Gründe beim "Weißen Hof in Grünland


 

 

 

 


 


ÖVP Konzept für leistbares Wohnen:
Gemeindegrundstücke an private Bauträger vergeben!
GRÜNE
ÖVP Konzept führt zu nicht leistbaren Wohnungen!

ÖVP Flugblatt Mai 2013 (Ausschnitt)

.Die ÖVP vergibt (Baurecht auf 99 Jahre) gemeindeeigene Grundstücke (obwohl sie dort leistbare Wohnungen errichten könnte) an frei finanzierte Bauträger. Diese wiederum errichten "frei finanzierte" Wohnungen die sich kein Junger, keine junge Familie, leisten kann. Die ÖVP behauptet dann, es gibt keine leistbaren Wohnungen (obwohl sie dafür sorgen hätte können) und verschafft sich somit einen Freibrief weiteres Grünland in Bauland umzuwidmen. Und diese Grundstücke vergibt sie wieder an private Bauträger, usw., usw.. Und leistbare Wohnungen werden in Klosterneuburg nie gebaut
Und warum praktiziert die ÖVP ihr "Konzept der nicht leistbaren Wohnungspolitik"?
Ganz einfach: Die ÖVP braucht um einigermaßen ihre Verschuldung im Griff zu halten und zukünftige Millioneninvestitionen wie die Erweiterung des Happylands (€ 9 Millionen) finanzieren zu können, jeden Euro. Und da bleiben eben die leistbaren Wohnungen und die jungen Leute auf der Strecke.



Kierlingerstr. 118-120
Gemeindeigenes Grundstück & gemeindeeigener Bau

Privter Bauträger plant auf Grundstück der Stadt 70 freifinanzierte Wohnungen. Stadt bekommt nur Vergaberecht für fünf Kleinstwohnungen. Grüne sind empört über die Wohnbaupolitik der ÖVP und fordern kommunalen Wohnbau.

Immer deutlicher zeigt sich, dass die ÖVP Politik des Verkaufs (bzw. Vergabe von 99 jährigen Baurechtsverträgen) von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger um Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Immer weniger leistbare Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen! Die ÖVP vernachlässigt völlig wohnungspolitische Steuerungskompetenzen.

Auf der Kierlingerstr.Nr. 118-122 stadtauswärts, kurz vor dem Stollhofpark, befindet sich ein großer alter abgewohnter Gemeindebau der Stadt. Dieser wurde in den vergangenen Jahren ausgesiedelt. Auf Vorschlag der ÖVP wurde im Sommer 2012 einem privaten Bauträger (Hart & Haring GmbH) vertraglich eine Option für einen Baurechtsvertrag über zwei Jahre zu gestanden. Die Stadt soll lt. diesem Vertrag ein Vorschlags- bzw. Mietrecht für fünf Wohnungen in der Größe bis zu ca. 50m² eingeräumt werden. Damit soll lt. Vertrag die Möglichkeit geschaffen werden jungen Familien in Klosterneuburg bei der Wohnungsvergabe zu unterstützen.

Dazu der Grüne STR Mag. Sepp Wimmer: „Wir Grüne sind aus allen Wolken gefallen, als wir nun ein Ende der Umwelt zerstörerischen Umwidmungen von Parkanlagen und Grünland in Bauland forderten und von der ÖVP erfuhren mussten, wie schlimm es wirklich um leistbare Wohnungen in Klosterneuburg bestellt ist und dass es in Klosterneuburg fast keine leistbaren Wohnungen für Junge und junge Familien gibt. Vor einem Jahr noch hat der Gemeinderat auf Vorschlag der ÖVP ein großes Grundstück an der Kierlingerstraße, an einen privaten Bauträger vergeben. Von den 70 Wohnungen kann die Stadt nur fünf winzige 50m² Sozialwohnungen an junge Klosterneuburger Familien vergeben. Alle anderen 65 Wohnungen werden „frei“ vergeben und sind daher wieder unerschwinglich und nicht leistbar für junge KlosterneuburgerInnen.

Wimmer weiter: „Die ÖVP hat uns damals völlig vorenthalten wie katastrophal die Lage in Klosterneuburg bei leistbaren Wohnungen ist. Immer deutlicher zeigt sich, dass die Vorgangsweise der ÖVP mit dem Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Dass es fast keine leistbaren Wohnungen mehr für junge KlosterneuburgerInnen gibt.

Aus dieser Erfahrung werden wir Grünen zukünftig bei jedem Verkauf oder Baurechtsvertrag eines gemeindeeigenen Grundstückes fordern, dass

a) entweder die Stadt selbst kommunale Wohnungen errichtet
oder
b) mindestens 50% der Wohnungen, die auf Gemeindegrundstücken errichtet werden, welche an private Bauträger vergeben werden, der Stadt zur Vergabe an junge Menschen und Familien zu vorher vereinbarten LEISTBAREN Preisen zu Verfügung gestellt werden.

Wimmer abschließend: „Wohnen ist ein wesentlicher Teil jeder Lebensqualität. Dort wo Menschen mit geringen Einkommen günstige Wohnungen benötigen, muss die Stadt selbst präsent sein und für ein Wohnungsangebot sorgen. Das gilt selbstverständlich auch für Klosterneuburg. Wir wachsen jährlich Einwohnermäßig, und dies nicht nur um Menschen die begütert sind. Sollen sich jene, die es sich leisten können, ihre Wohnträume erfüllen, aber es muss auch für die Jungen, die mit ihren Einkommen auf dem freien Markt nichts mehr leistbares finden, leistbare Wohnungen geben. Auch wenn dies die ÖVP anders sieht!“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


24.März 2015

 

 

28.März 2015

Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen!

GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.


Link zu den Detailplänen der einzelnen Schutzkategorien

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften) der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz nicht ausreichend gesichert werden kann.

Insbesondere durch die Einflussfaktoren hoher Siedlungsdruck, beschränkte Baulandreserven, Immobilienspekulation sowie fehlender zeitgemäßer Wohnstandard und hoher Erhaltungs- und Betriebskosten bei Bestandsgebäuden zeigt sich, dass diese – grundsätzlich erhaltenswerte – Bausubstanz erheblich in ihrem Bestand bedroht ist.

Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen.

Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen.

Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden.

Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen.

In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.


GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!


Sachverhalt
Mit Beschluss vom 28.06.2013 hat der Gemeinderat eine Bausperre gemäß § 74 NöBauO zur Neufestlegung von Schutzzonen beschlossen. Explizites Ziel dieser Bausperre war eine Überarbeitung des Bebauungsplans zur Verordnung neuer Schutzzonen zum Schutz des äußeren Erscheinungsbildes von Einzelobjekten, bauhistorisch wertvoller Siedlungsgefüge, ortsbildprägender Gebäudestrukturen, Ensembles und charakteristischer Straßenräume mit hohem Identifikationspotential.

Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften.

Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes).

Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen:

Der geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!) unabdingbar.

Beispielsweise seien genannt: die Überarbeitung der bestehenden Bauklassen (zB Gleichstellung maximale Anzahl der Geschosse wie Bauklasse); die Festlegung fixer Gebäudehöhen – unter Anpassung an den Umgebungsbestand; die Überarbeitung von Baufluchtlinien; die Festlegung einer Maximalkubatur; die Erhöhung der Mindestbauplatzgröße bei Grundstücksteilung; die Schaffung der Möglichkeit des Schutzes einzelner Objekte aufgrund ihrer lokalen Charakteristik; Einführung einer Schutzzonenkategorie „Pufferzone“ ...


Antrag
1) Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Verlängerung der bestehenden Bausperre (Beschluss des GR vom 28.06.2013) um ein Jahr. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen rechtlichen Grundlagen (Verordnung) ausarbeiten zu lassen und dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 24. April 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2) Vom Planungsteam und im zuständigen Ausschuss werden umgehend weitergehende Regelungen ausgearbeitet, die eine tatsächliche Erreichung der Ziele der gegenwärtigen Bausperre sicherstellen.

3) Die bislang vorliegenden Regelungen zur Neufestlegung der Schutzzonen sind nicht in das geplante Auflageverfahren mit aufzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit
Ohne eine Verlängerung läuft die Bausperre Ende Juni 2015 aus – und können die zur Erreichung der explizit in der Bausperre festgelegten Ziele erforderlichen Nachbesserungsarbeiten des vorliegenden Modells zur Neufestlegung von Schutzzonen („Klosterneuburger Weg“) nicht rechtzeitig er- und in die Planinstrumente eingearbeitet werden.

Für den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer. Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Damit wurde der GRÜNE Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen.

Die Entwürfe zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom
30. März 2015 bis 11. Mai 2015
im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1,
Geschoß 3A, Zimmer 305,
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 13.30 bis 17.30 Uhr zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.



 

 

 

 


Schutzzone MÜHLENGASSE

Die Mühlengasse ist rechtsseitig des Kierlingbaches eine Häuserzeile aus historisch wertvollem Baubestand aus der Zwischenkriegszeit. Sie entspricht den Vorstellungen einer "Gartenstadtidee" für die damalige Mittelschicht. Diese Gartenstadtidee ist ursprünglich ein vom Briten Ebenezer Howard im Jahr 1898 in England entworfenes Modell als Reaktion auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die horrend steigenden Bodenpreise in den stark gewachsenen Städten. Die Gebäude auf dieser Seite der Mühlengasse sind schlicht, einfach und von einheitlicher einstöckiger Größe und Form. Das Besondere dort ist, das noch eines der wenigen Beispiele in Österreich ist, wo eine geschlossene Häuserzeile von einstöckigen Reihenhäusern der Idee der Gartenstadt entspricht. Nicht zuletzt deshalb hat sie die Stadt schon vor Jahren zur Schutzzone erklärt. 2013 wurde darüber hinaus noch eine Bausperre verhängt. Und nun soll es möglich sein, daß in dieses einzigartige „Stadtjuwel“ wo es nur einstöckige Reihenhäuser gibt, ein riesiger Wohnblock mit 9 Wohneinheiten hinkommt?


Schwarz punktiert umrandet die Schutzzonen


Geplantes Bauprojekt

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Seit Jahrzehnten gilt die Mühlengasse als bauliche Schutzzone. Am 28. Jini 2013 verhängte die Stadt zusätzlich zur Schutzzone eine Bausperre. Es stellen sich für uns GRÜNE viele Fragen, aber eine ganz besonders! Wieso hat die Baubehörde so ein großes Problem dieses Projekt abzulehnen? Dieses Projekt mit 9 Wohneinheiten widerspricht ganz eindeutig dem Schutzcharakter der Mühlengasse. Im Klosterneuburger Bebauungsplan zu Schutzzonen heißt es ganz klar: „Pkt 6.1 Die das Ortsbild prägenden baulichen Strukturen und architektonischen Formen der Schutzzonen und des Altortgebietes sind zu erhalten. Neu- und Zubauten von Gebäuden sind in Umfang und Baumassengestaltung diesen Strukturen im Umgebungsbereich anzupassen. Ein Wohnblock mit 9 Wohneinheiten paßt sich weder von der Kubatur, noch der Baustruktur, noch mit seiner architektonischen Form den einstöckigen Reihenhäusern an! Vor wem hat man da so große Angst, dass man hier bei der Ablehnung so herum laviert? Oder ist einfach die Schutzzonenverordnung das Papier nicht wert auf dem sie steht?“

 


KURIER 9.Jänner 2015


KURIER 14.Jänner 2015

 

12.Jänner 2015

Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!

Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig: Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!

GRÜNEN stellen nun die Frage, ob nur „zufällig ein Fehler“ zum Vorteil des Stiftes passiert ist, oder ob das Verfahren bewußt manipuliert und die Gemeinderäte getäuscht wurden?


Es gibt in der gesamten Umgebung kein weiteres Grundstück das eine 100%ige Bebgauungsdichte hat!

Zum gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100% des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse!

- Im Jänner 2012 behandelt der Planungsausschuß die vom Eigentümer Stift Klosterneuburg gewünschte Umwidmung von BKl. II auf BKl. II/III. Der Ausschuß lehnt ab. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte war dabei kein Wort. Es ging nur um die Bauklassenerhöhung.

- Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ist hier wieder nicht die Rede.

So geht das dann in die öffentliche Auflage zur Einsicht für die Bevölkerung.

- Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen.

Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN:

1) In keiner der Ausschußsitzungen vor der öffentlichen Auflage wo es um die Flächenwidmungsänderung dieses Grundstücks gegangen ist, ging es um die Erhöhung der Bebauungsdichte. Es ging IMMER NUR um die Bauklassenerhöhung. Alle Protokolle belegen dies.

2) Es gab also niemals einen Beschluß des Ausschusses auf Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100%.

3) Die Flächenwidmung ist nicht rechtmäßig, da diese Änderung der Bebauungsdichte auf 100%, also die Möglichkeit der Verbauung des gesamten Grundstückes, in der gesetzlich vorgeschrieben öffentlichen Auflage für die Bevölkerung nicht enthalten war. Insbesondere ist die Flächenwidmung dann rechtswidrig, wenn die Baubehörde argumentiert, die 100% Bebauungsdichte wäre schon vorher im Ausschuß beschlossen worden. Wenn dem so wäre, hätte man sie der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage vorlegen müssen. Dies wurde nicht getan und somit wurden der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage falsche Unterlagen vorgelegt und den wahren Sachverhalt, die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% verschwiegen.

Der entscheidende Punkt ist:
Die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% wurde der Bevölkerung bei der öffentlichen Auflage nicht vorgelegt.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“

BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung!

Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“

Bürgermeister ist beleidigt anstatt durchzugreifen!

Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 

 

 

 

12.April 2013

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von gestern
und weder zukunftsträchtig noch nachhaltig

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert.

Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum?

Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist.

Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich

„Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!

Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“ ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“ an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei. Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im Interesse der Natur und der Umwelt.“


 

 

 


NÖN
01.10.2014

 

22.9.2014

GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!


In Klosterneuburg herrscht ein großer Mangel an leistbaren Wohnungen. Insbesondere jungen Menschen finden vermehrt keine für sie leistbaren Wohnungen vor. Aus dieser Not heraus müssen sie entweder weiterhin das „Hotel Mama“ nutzen oder in der Bundeshauptstadt Wien eine Wohnmöglichkeit suchen. Von Seiten der Regierungspartei ÖVP ist nun geplant einen 780m² großen Rohdachboden in der gemeindeeigenen Liegenschaft Markgasse 3 um 330.000,- Euro an einen privaten Bauentwickler zu verkaufen. Hier könnte die Stadt jedoch 10 eigene leistbare Wohnungen errichten. Die Kosten dafür würden in etwa bei 1,5 Mio. liegen. Gleichzeitig kauft die Stadt von privaten Bauträgern 8 Wohnungen mit rd. 450m² um 1,25 Mio. an. Die GRÜNEN sind der Meinung, dass es sinnvoller und wirtschaftlicher wäre, den 780m² großen Rohdachboden in dem der Stadt gehörigen Haus Markgasse 3 nicht zu verkaufen und dort 10 Wohnungen (Start und behindertengerechte Wohnungen.

 

 

 


KURIER
01.07.2014

 


KURIER
01.07.2014

28.6.2014


Leistbarer Wohnbau!
ÖVP lehnt GRÜNEN Antrag für Finanzmittel zur Errichtung von leistbaren Wohnbauten ab.
ÖVP macht nur „Kosmetikpolitik“.

Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten.

Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten.

Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten.

Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern.

Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

Leistbares Wohnen!

Quantitativ gibt es in Österreich genug neuen Wohnraum, preislich ist vieles des neu errichteten Wohnraumes aber für den Durchschnittsmenschen zu teuer. Benötigt werden keine Luxuswohnungen sondern, vor allem Wohnungen mit einer Monatsmiete von 6,50 bis 7 Euro pro m2, nicht aber hochpreisige für 13 oder 14 Euro/m2.

Überangebot im Luxussegment

Im Eigentumsbereich, der aus Gründen der Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden dürfe, sollten neue Wohnungen idealerweise um die 2.200 Euro/m2 kosten, also rund 150.000 Euro für eine 70 m2 große Einheit. Dann gehe sich eine monatliche Darlehensbelastung knapp über 500 Euro aus - leistbar für den Durchschnitt. Ein Überangebot gebe es dagegen im Luxus-Segment, wo Preise von 14.000 bis 18.000 Euro/m2 für Eigentum keine Seltenheit seien.

In Klosterneuburg haben sich die Wohnungsmarktpreise in den letzten Jahren um ein Drittel verteuert - von 6,6 auf 8,8 Euro/m2 bzw., ausweislich des Immobilienpreisspiegels. Zugleich habe der VPI (Verbraucherpreis Index) im selben Zeitraum im Schnitt nur um 2,1 Prozent p.a. angezogen, die Wohnungskosten seien aber so wie die Mieten um 3,3 Prozent p.a. geklettert.

 

 

Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014.

Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung

1) durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) durch Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Sachverhalt

Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg.

Von Seiten der allein regierenden VP ist nun eine Unterstützung für junge Menschen in Form eines „Startwohngeldes“ vorgesehen, mit welchem nicht leistbare Wohnungen leistbar werden sollen. Für die Grünen bewirkt diese Maßnahme jedoch genau das Gegenteil: Es werden nicht leistbare Wohnungen gebaut, sondern im Gegenteil werden die Wohnbauträger bestärkt, weiterhin überteuerte Wohnungen zu bauen und anzubieten, da diese nun durch die Finanzierung von öffentlichen Steuermitteln sogar gefördert werden. Mag das „Startwohngeld“ auch für einzelne wenige KlosterneuburgerInnen eine Möglichkeit darstellen, sich für eine bestimmte (und begrenzte) Zeit, eine Wohnung leisten zu können, so wird es für den Großteil der jungen wohnungssuchenden KlosterneuburgerInnen keine Trendwende hin zur tatsächlichen Errichtung von leistbaren Wohnungen bringen. Ganz im Gegenteil: es ist zu erwarten, dass sich das nicht leistbare Hochpreisniveau auf längere Zeit verfestigt. Das „Startwohngeld“ der ÖVP Klosterneuburg ist daher vorrangig eine Unterstützung der privaten Bauträger um ihre überteuerten Wohnungen gewinnbringend vermarkten zu können.

Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich:

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden.

Die umfangreiche Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet (Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft, vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg, insbesondere von Jungfamilien.
Gleichzeitig hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren auf Grund der großen Verschuldung der Stadt zahlreiche gemeindeeigene Grundstücke mit Baurechtsverträgen an private Bauträger langfristig (bis 99 Jahre) vergeben. Dabei wurde nur in ungenügendem Ausmaß sichergestellt, dass im Rahmen dieser Vergaben die privaten Bauträger in ausreichendem Umfang der Stadt Wohnungen zum Zwecke der Sicherstellung leistbaren Wohnens zur Verfügung gestellt hätten. Dies insbesondere für die junge Klosterneuburger Bevölkerung.
Wir möchten daher auch nicht vom Begriff „sozialer Wohnbau oder Sozialwohnungen“ sprechen. Dies erscheint uns in Hinblick auf die Ausrichtung auf „leistbares Wohnen“ nicht zeitgemäß bzw. jedenfalls verkürzt. Leistbare Wohnungen unterscheiden sich von sozialen Wohnungen darin, dass hier keine soziale Notsituation vorliegt, sondern vielmehr der auf Grund der hohen Preise der freifinanzierten Wohnungen fast unmögliche Einstieg in den Wohnungsmarkt tatsächlich ermöglicht werden soll. Es wird zukünftig den „Sozialen Wohnungsmarkt“, den „Geförderten leistbaren Wohnungsmarkt“ und den „Privaten Wohnungsmarkt“ geben. Bund, Land und Gemeinden werden auch in Zukunft – und das gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunen – eine viel stärkere und vor allem zeitgemäße Wohnbaupolitik betreiben müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern „leistbares und positives Wohnwohlgefühl“ zu ermöglichen.

2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8 Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens € 800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für die Sanierung des Happylands aufgewendet wird.
Zu denken wäre insbesondere auch an die Sicherstellung des Ankaufes entsprechender (und für Wohnbau geeigneter) Reservefläche (derzeit nur in ungenügendem Ausmaß vorhanden) im bestehenden BAULAND.

Antrag

1) Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Ab dem Budget 2015 werden über den Zeitraum von 10 Jahren jährlich mind. € 800.000,- (in Summe € 8 Mio., und damit die Hälfte der Summe, die die Stadtgemeinde für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums zur Verfügung stellt) zur Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ (insbes. die Schaffung von „Wohnungen für Junge“) budgetiert und verwendet!

Begründung der Dringlichkeit

Die prekäre Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen..

Spezialthema
ÖVP Startwohngeld unterstützt Baulobby!