NÖN 20.02.2019
NÖN 23.August 2018
Spezialthema
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04.06.2019
REIHERGRABEN!
STR Mag. Sepp Wimmer ---------------------------------------------------------------- 30.04.2019
Reihergraben
geheimer Beschluss!
20.03.2019 ------------------------------------------------------------------
Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Grünland erfüllt vielfältige ökologische Funktionen. Es ist Wasserspeicher und hat einen hohen ästhetischen Naturwert. Grünlandstandorte beherbergen über die Hälfte aller in Österreich vorkommenden Pflanzen- und Tierarten und ist zentral für den Erhalt der Artenvielfalt. Grünland hat einen enormen Erholungswert für die Menschen. Auch für den Klimaschutz leisten Grünlandflächen viel. Mit ihrem überdurchschnittlich hohen Humusgehalt binden sie extrem viel Kohlendioxid. Es müsste uns allen also sehr viel daran gelegen sein, Wiesen und Wälder nicht zu verbauen. Nicht so die ÖVP Klosterneuburg. Wollte sie noch vor kurzem 20.000m² Grünland/Wald an einen Immobilienentwickler verkaufen, will sie es nun nur mehr an ihn verpachten und das darauf befindliche Gebäude in ein erhaltenswertes Gebäude im Grünland (GEB) umwidmen. Dies ist defakto eine Bauland Erweiterung ins Grünland ist. Aus dem Grünland wird eine schicke Wohnlocation, die vergrößert werden kann, man ganzjährig bewohnen kann, ein Nebengebäude, eine Zufahrtsstraße, ein Carport und einen 50m² großen Swimmingpool errichten kann. Schöner Wohnen auf der grünen Wiese also, aber außerhalb des Baulandes.“ Wimmer weiter: „Natürlich hat man sich gefragt, wieso sich die ÖVP für die Umwidmung eines kleines Grünlandgrundstückes samt (derzeit) unbewohnbaren Gebäudes eines Wiener Immobilieninvestors im Reihergraben so ins Zeug haut? Manche vermuten, es gibt hier einen Zusammenhang des überhöhten Kaufangebotes dieses Immobilieninvestors an die Stadt (das 5 fache über den ortsüblichen Preis), und der Umwidmung des aktuell nicht bewohnbaren Gebäudes am Grundstück. Dass die Feuerwehr dort keine Möglichkeit der Zufahrt hat, stört die ÖVP auch nicht weiter. Warum will die ÖVP Klbg also diesen Deal, der Wohnnutzung „auf der grünen Wiese“ unbedingt durchziehen. Noch dazu gegen den massiven Protest der Bevölkerung und auch gegen alle Umweltinteressen des Erhalts einer intakten biologische Vielfalt von Tier- und Pflanzenarten. Vielleicht ist jetzt wieder ein „luxuriöser Pachtzins“ der Immobilien GmbH an die Stadt der Grund für die ÖVP Umwidmungsbefürwortung? Wimmer abschliessend: „Völlig im Widerspruch mit dieser Vorgangsweise steht die Klosterneuburger ÖVP zur Landesregierung von ÖVP Landeshauptfrau Mikl-Leitner. NÖ ÖVP Landesrat Stephan Pernkopf hat vor wenigen Wochen die Aktion „Grüner Ring“ um Wien ins Leben gerufen. Er erklärt darin, dass der Verkehrs-, Siedlungs- und Nutzungsdruck in der Ostregion mit circa 2,5 Millionen Einwohnern sehr groß sei. Daher sollen mit klaren Spielregeln und Grenzen sowie Widmungsverboten Agrar- und Grünräume vor Verbauung bzw. Verbrauch geschützt werden. „Es geht um die Sicherung von Naturräumen und Grünräumen, es geht um den Schutz unserer Wälder und Äcker, und es geht um den Erhalt des Charakters unserer Ortschaften und um das ‚Gesicht unserer Heimat‘. Und zum anderen wollen wir damit aber auch die Zersiedelung und den Flächenverbrauch weiter beschränken,“ so ÖVP Landesrat Pernkopf. Die Zielsetzungen des Landes NÖ stimmen also überhaupt nicht
mit der Vorgangsweise der Klosterneuburger ÖVP im Reihergraben überein.
Aber wo offensichtlich Geld regiert, hat die Natur keinen Wert?“ -----------------------------------------------------------------------------
13.03.2019
Reihergraben
---------------------------------------------------------------------- 25.02.2019
Große Fast 90% sprechen sich gegen Verkauf des Grünlandes aus! REIHERGRABEN neue Entwicklung! Wimmer: „Natürlich hat man sich gefragt, wieso die ÖVP für die Umwidmung eines kleines Grünlandgrundstückes mit einem kleinen Haus eines Wiener Immobilieninvestors im Reihergraben so ins Zeug haut und bei Kritik darauf derart aggressiv reagiert? Nun ist manches klarer! Nun liegt ein Kaufangebot dieses Immobilieninvestors an die Stadt für 20.000 m² zusätzliche Wald- und Grünflächen die an dieses umzuwidmende Grundstück angrenzen vor. Der ortsübliche m² Preis liegt lt. Fachabteilung der Stadt bei € 1,80 - € 3,00. Der Immobilieninvestor würde aber für das Grünland einen Preis von € 12,29/m², also das 5 fache dafür bezahlen. Nach einer schriftlichen Stellungnahme der Abteilung Stadtplanung Klosterneuburg ist eine wirtschaftlich gewinnbringende nachhaltige Bewirtschaftung der zu verkaufenden Flächen nicht möglich. Derzeit sei auch nicht auszugehen, dass eine Umwidmung der gegenständlichen Flächen möglich ist. Auf Grund des extrem überhöhten Angebotes der derzeit wirtschaftlich fast wertlosen Flächen und der wirtschaftlichen Ausrichtung des Käufers als Immobilienentwickler im Reihergraben, ist davon auszugehen, dass es sich hier um eine Grünlandgrundstücksspekulation handelt, wobei die Stadt zu einem weit überhöhten Preis Grünlandgrundstücke verkauft. Der Preis ist also spekulativ und bildet nicht die Marktverhältnisse ab. Die Ermittlung des „wahren“ Marktwerts einer Immobilie bei Grundstücksverkäufen der öffentlichen Hand ist aber zentral, um unzulässige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Intransparenz des Grundstücksverkaufs: Im gegenständlichen Fall ist ein Bauinvestor an die Stadt herangetreten und es wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Grundstücksgeschäft angebahnt. Die Stadt hat sich zu keiner Zeit bemüht, diesen Grundstücksverkauf öffentlich zu machen (wie sie es bei anderen Grundstücksverkäufen macht) um andere Kaufinteressenten, z.b. Klosterneuburger Landwirte, etc. darüber zu informieren. Auch im Sinne des Erhalts einer intakten biologische Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenarten, Landschaften, Ökosystemen für die Klosterneuburger Bevölkerung, sollte beim Verkauf von gemeindeeigenen Grünland auch umweltspezifische Richtlinien bedacht werden, z.B. ob der Käufer die fachlichen Voraussetzungen für den artgengerechten Erhalt der Grünflächen hat? So liegt das gegenständliche Gebiet zur Gänze im Natura 2000 Gebiet. Weiters ist festzuhalten, dass dem Gemeinderat keinerlei konkrete Lageangaben über die einzelnen der zu verkaufenden Grundstücke vorliegen. So ist nicht bekannt, ob diese Grundstücke ans Bauland angrenzen? Weiters ist diesem Antrag in der Form nicht zuzustimmen, da kein Kaufvertrag vorliegt. (Der vorliegende TOP war nicht auf der regulären Einladung des zuständigen Ausschusses enthalten, sondern wurde nachträglich als Tischvorlage eingebracht.) Aus diesen Gründen stellen die GRÜNEN den Antrag zur Klärung der offenen Fragen den Tagesordnungspunkt in den zuständigen Ausschuss zurück zu verweisen.
----------------------------------------------------------------------------------------- 20.02.2020 Reihergraben neuerliche im Zentrum der Grünland Zersiedelung! ÖVP will Gebäude außerhalb des Baulandes im Grünland umwidmen und dadurch dessen Vergrößerung ermöglichen. Projekt ganz offensichtlich Spekulationsobjekt.
Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Wenn es irgendeinen Beleg braucht, wie die regierende ÖVP die Verbauung der Stadt auch im Grünland und damit die Zersiedelung vorantreibt, so ist der Reihergraben nun neuerlich ein trauriges Beispiel dafür. Auf dem Grünlandgrundstück Reihergraben 32 in Waldhanglage befindet sich seit Jahrzehnten ein zweistöckiger Bau wo derzeit keinerlei Vergrößerung möglich ist. Vor wenigen Monaten im Herbst 2018 hat nun eine Wiener Immobilienfirma dieses an sich für den Ausbau wertloses Grundstück gekauft und hat nun den Antrag auf Umwidmung in ein GEB (erhaltenswerte Gebäude im Grünland) gestellt, wodurch eine Vergrößerung und ein Ausbau möglich ist. Obwohl es keinerlei Verpflichtung der Stadt gibt derartige Spekulationsprojekte zu unterstützen, wird von der ÖVP eine Umwidmung des Grundstückes in ein erhaltenswertes Gebäude im Grünland befürwortet und damit eine weitere Zersiedelung des Grünlands vorangetrieben. Das dieses Gebäude noch dazu auf einem Grundstück steht das in der Gefahrenhinweiskarte für Rutschprozesse in der „Orangen“ Klasse ausgewiesen ist, welches eine hohe Wahrscheinlichkeit für das tatsächliche Auftreten einer Gefährdung besteht und es darüber hinaus auch keine Straßenzufahrt zu diesem Grundstück gibt, erhöht die Frage: Wieso will die ÖVP hier eine zusätzliche Verbauung ermöglichen? Wimmer weiter:
„ Es geht hier nicht darum, einen kleinen Klosterneuburger Gartenhäuslbesitzer
irgendetwas zu verbieten, und auch die Immobilienfirma soll alle Eigentümerrechte
die sie beim Kauf des Grundstückes hatte, weiter uneingeschränkt
behalten können. Aber, dass sie man ein Grundstück im Grünland
ohne ausbaufähiges Gebäude kauft und dann darauf spekuliert
dass die Stadt eine Umwidmung genehmigt, damit man es größer
und attraktiver für etwaige Kaufinteressenten ausbauen kann, kann
doch nicht sein. Und das im Grünland. Das wäre ja so, als würde
jemand ein Grundstück mit Bauklasse 2 erwerben und dann bei der Baubehörde
eine Erhöhung der Bauklasse auf 3 beantragen. In „normalen“
Fällen wird man damit
keinen Erfolg haben. Aber hier im Reihergraben soll dieser Bauspekulation
stattgegeben werden? Dass die ÖVP mehr auf Seiten derer steht, die
diese Stadt verbauen wollen ist nach den Aussagen von BGM Schmuckenschlager
von Klosterneuburg als „Boom-Town“ nichts Neues, aber das
man so dreist die Bauspekulation sogar im Grünland forciert, ist
schon ein weiterer Anschlag auf die Lebensqualität der Klosterneuburger
Bevölkerung.“
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1.12.2018
STR
Mag. Sepp Wimmer
--------------------------------------------------------------------- 23.8.2018 Klosterneuburg! präsentiert auf der Grünen Wiese!
Stellungnahme dazu vom Fraktionschef der Klosterneuburger Grünen STR Mag. Sepp Wimmer: „BGM Schmuckenschlager hat sich offensichtlich ja schon weit von den Befindlichkeiten der Klosterneuburger Bevölkerung entfernt, wenn er stolz darauf ist, dass Klosterneuburg eine „Boom-Town“ ist. Das einzige was boomt sind die unbezahlbaren Wohnbauten. Das letzte was die Klosterneuburger Bevölkerung will, ist eine „Boom-Town“, sondern eine kleine feine mittelständische Stadt mit hoher Lebensqualität. Diese Lebensqualität wird gerade durch die von Schmuckenschlager so stolz verkündete „Boom-Town“ mit Wohnsilos zubetoniert. Wohnsilos mit Luxuswohnungen die für die Klosterneuburger Jungen unerschwinglich sind. Und bevor Schmuckenschlager wieder einmal Angstphantasien äußert, dass Klosterneuburg aussterben wird, soll er endlich einmal eine klare Aussage machen, wieviel Einwohner Klosterneuburg verträgt ohne das die jetzt schon sinkende Lebensqualität noch weiter abnimmt.“
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Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg "Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen. STR Mag. Sepp
Wimmer |
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17.Mai 2013 Wachstum
unendlich? ohne
dass die Lebensqualität darunter leidet?
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28.März 2015 Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen! GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.
In der Praxis zeigt
sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen
in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften)
der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz
nicht ausreichend gesichert werden kann. Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen. Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen. Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden. Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen. In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.
GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!
Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften. Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes). Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen: Der
geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in
allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten
Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr
weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!)
unabdingbar.
Begründung
der Dringlichkeit Für
den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern
um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer.
Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige
Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Entwürfe zur Änderung
des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
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Schutzzone MÜHLENGASSE
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12.Jänner 2015 Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!
Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig:
Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!
Zum
gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100%
des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse! -
Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des
Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein
Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß
BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte
auf 100% ist hier wieder nicht die Rede. - Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen. Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches. Dazu
STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: Der
entscheidende Punkt ist: Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“ BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung! Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“ Bürgermeister
ist beleidigt anstatt durchzugreifen! Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes. STR
Mag. Sepp Wimmer |
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12.April 2013 Zweitwohnsitzabgabe
ist Politik von gestern Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert. Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum? Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist. Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich „Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!
Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert
nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“
ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche
Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen
so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“
an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei.
Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der
Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt
werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im
Interesse der Natur und der Umwelt.“
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GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!
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Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten. Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten. Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten. Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern. Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden. 2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen. Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren. STR Mag. Sepp
Wimmer
Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014. Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung 1)
durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger
nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Sachverhalt
Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor
allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich
zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg. Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich: 1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden. Die umfangreiche
Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend
auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen
und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise
große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet
(Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau
übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft,
vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg,
insbesondere von Jungfamilien. 2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg Die Stadtgemeinde
Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen
Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland
aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8
Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen
Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in
Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen
sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest
die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens
vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens €
800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für
die Sanierung des Happylands aufgewendet wird. Antrag 1)
Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private
Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben
werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde
für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung
gestellt werden. Begründung der Dringlichkeit Die prekäre
Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen.. Spezialthema
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