Zum Feuerwehreinsatz!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IST AUSTRIA TECHNOLOGY PARK
GUGGING
Spin-Off Gebäude

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Rathauskomplex
(Babenbergerhalle, alte Sparkasse, Rathaus)

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


KRONE 22.11.2015



NÖN
11 .11.2015


KURIER
10.11.2015


NÖN
4.11.2015


KURIER
29.10.2015


NÖN
29.10.2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf dem etwa elf Hektar großen Gelände der Magdeburg Kaserne darf nur angesiedelt werden, was von öffentlichem Interesse ist. Dazu zählen etwa Spitäler, Schulen und Kindergärten. Derzeit wird von einem Ankaufspreis von ca. 8 Millionen Euro ausgegangen.


KURIER
13.Sept. 2014


NÖN
18.6.2014


KURIER
18.6.2014

 


KURIER
24.5.2014

7.2.2017


Brandkatastrophe in illegaler Liegenschaft am Kammerjoch!
Wie weit haben Behörden und Wien-Energie fahrlässig gehandelt und sind dafür mitverantwortlich?
Grüne verlangen zum zukünftigen Schutz der Bevölkerung vor ähnlichen Fällen eine rasche Aufklärung!


Dazu der Fraktionsobmann der Grünen STR Mag. Sepp Wimmer: „Am Samstag, den 28.Jänner brannte in einem Waldstück im Bereich des Kammerjochs ein bewohntes Haus und andere Gebäude bis auf die Grundmauern nieder. Obwohl die Feuerwehr rasch vor Ort war, gestaltete sich der Einsatz besonders schwierig da eine Zufahrt zum Brandplatz im Waldgebiet nicht möglich war. Über hunderte Meter musste die Feuerwehr Löschleitungen legen. Explodierende Gasflaschen und volle Dieselkanister machten den Einsatz darüber hinaus gefährlich. Der einzige Bewohner und sein Hund konnten gerettet werden.“

Wimmer: „Diese Tragödie hat zwei Ebenen. Einmal die menschliche, wo wir alle sehr froh sind, dass der Bewohner des Hauses und auch sein Hund mit dem Leben davongekommen sein. Er hat zwar fast sein ganzes Hab und Gut verloren, durch die Nachbarschaftshilfe mit Spenden und die Stadt, die für eine Notunterkunft gesorgt hat, und auch für eine zukünftige Bleibe sorgen wird, wurde aber schnell geholfen.“

Wimmer weiter: „Aber diese Brandtragödie hat auch eine zweite Ebene und die ist weniger schön und die hängt damit zusammen, dass das Bewohnen der Liegenschaft, die Luftbilder und der Umfang des Brandplatzes zeigen, dass es sich hier um mehr als ein Haus gehandelt hat, illegal war. Das Alles hätte noch viel schlimmere Folgen haben können. Der Brand war in einem Waldstück wo sich in der benachbarten Siedlung am Kammerjoch zahlreiche weitere Wohnhäuser, meist aus Holz, befinden. Nicht auszudenken, wenn der Brand in den heißen und dürren Sommermonaten ausgebrochen wäre. Der ganze Leopoldsberg hätte wie Zunder gebrannt. Wir GRÜNE verlangen daher für folgende Umstände Aufklärung:

1)Dieses Gebäude war illegal (s. Bebauungsplan Stadtgemeinde Klosterneuburg). Keiner hätte darin wohnen dürfen. Denn Behörden war aber seit Jahren bekannt das es bewohnt wurde. Vor Jahren musste der Bewohner eine von ihm provisorisch über die Bäume verlegte 380V Starkstromleitung auf Geheiß in der Erde vergraben. Warum haben die Behörden ein Bewohnen der Liegenschaft ohne bauliche Widmung und feuerpolizeiliche Genehmigung geduldet?

2) Wieso hat die Wien Energie dem Mann gestattet eine Starkstromleitung zu einem Haus zu legen und hat ihn auch mit Strom versorgt, obwohl offiziell dort überhaupt kein Haus existieren dürfte, geschweige denn ein Bewohnen gestattet gewesen ist?

3) Ist es richtig, dass die Behörde schon vor Jahren einen Abbruchbescheid für ein Gebäude an diesem Platz erlassen hat und dann den Bau illegal weiter geduldet wurde?

4) War der Bewohner Eigentümer des Grundstückes oder hat der rechtmäßige Eigentümer des Grundstückes die Bewohnung illegal zugelassen?

5) Wer ist der Grundstückseigentümer des Waldstückes durch welche die 380V Starkstromleitung im Boden vergraben wurde? Wieso hat dieser dies gestattet? Wurde die Verlegung fachgerecht gemacht?“

Wimmer abschließend: „Wenn sich die Bevölkerung nicht mehr darauf verlassen kann, dass die Behörden ihre Arbeit verantwortungsvoll machen und illegale Bauten und das Bewohnen solcher verhindert, wird das Vertrauen der Bevölkerung auf ein sicheres Lebensumfeld in Klosterneuburg zerstört und die Behörden machen sich mitschuldig wenn Menschen und deren Hab und Gut gefährdet werden.“

 

NÖN: Bürgermeister ist empört
Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager ist ob der Vorwürfe der Grünen empört: „Der Vorwurf ist niederträchtig. Dem Mann ist alles durch die Flammen genommen worden, und nun wollen die Grünen noch nachträglich die Behörden auf ihn hetzen.“

GRÜN STR Wimmer antwortet BGM Schmuckenschlager: "Ich verstehe schon Deine Empörung, wenn wir GRÜNE aufdecken, daß die Stadtgemeinde über Jahrzehnte die Bewohnung eines illegalen Baus geduldet hat und dieser nun offensichtlich wegen Nichteinhaltung der Bebauungs- und Brandschutzbestimmungen fast ein Menschenleben gefordert und viele andere in der Gegend des Kollersteigs und des Kollersteigs gefährdet hat. Wenn Du nun auf unsere GRÜNE Fragen derart aggressiv und beleidigend antwortest, muss von Deiner Seite schon eine große Portion Schuldgefühl dabei sein."

Bitte um Beantwortung folgender Fragen:

1)Dieses Gebäude war illegal (s. Bebauungsplan Stadtgemeinde Klosterneuburg). Keiner hätte darin wohnen dürfen. Denn Behörden war aber seit Jahren bekannt das es bewohnt wurde. Vor Jahren musste der Bewohner eine von ihm provisorisch über die Bäume verlegte 380V Starkstromleitung auf Geheiß in der Erde vergraben. Warum haben die Behörden ein Bewohnen der Liegenschaft ohne bauliche Widmung und feuerpolizeiliche Genehmigung geduldet?

2) Wieso hat die Wien Energie dem Mann gestattet eine Starkstromleitung zu einem Haus zu legen und hat ihn auch mit Strom versorgt, obwohl offiziell dort überhaupt kein Haus existieren dürfte, geschweige denn ein Bewohnen gestattet gewesen ist?

3) Ist es richtig, dass die Behörde schon vor Jahren einen Abbruchbescheid für ein Gebäude an diesem Platz erlassen hat und dann den Bau illegal weiter geduldet wurde?

4) War der Bewohner auf dem Grundstück, wo es keine legale Unterkunft gab, gemeldet?

5) Wer ist der Grundstückseigentümer des Waldstückes durch welche die 380V Starkstromleitung im Boden vergraben wurde? Wieso hat dieser dies gestattet? Wurde die Verlegung fachgerecht gemacht?“

 

 

-------------------------------------------------------------------

3.7.2016

IST AUSTRIA TECHNOLOGY PARK
Institute of Science and Technology Austria
GUGGING

 

Größtes Bauprojekt seit Bestehen des Biosphärenpark Wienerwald wird ohne aktuelle Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) errichtet.
Bürgerinitiative bringt leider dazu problematischen Initiativantrag im Gemeinderat ein.

2007 wurde vom Klosterneuburger Gemeinderat (mit Stimmen der Grünen) auf Grund der Planungen die notwendigen Spin-Off-Betriebe* mit den erforderlichen neun großen Bauprojekten am Fuße der „Plöckling“ (die „Plöcking“ ein hoch aufragender völlig unbebauter Gegenhang zur Klosterneuburger Katastralgemeinde Maria Gugging, Teil des Biosphärenpark Wienerwald, Natura 2000 Vogelschutzgebiet und Teil des Naturparks Eichenhain) in Tieflage in einem Einschnitt in den Hang zu errichten. Weiters sollten Dachflächen begrünt und parkähnlich gestaltet werden. Auf Grund dieser Vorgaben wurde die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms beschlossen. Auf Basis dieses Planes hat die Umweltbehörde der NÖ Landesregierung dann im Rahmen eines Feststellungsbescheides entschieden, daß keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird.

* Spin-Off Betriebe sind Unternehmen die eine wirtschaftliche Verwertung der wissenschaftlichen Ergebnisse zum Ziel haben.

2011 wurde (mit den Stimmen der Grünen) eine neuerliche Änderung des Raumordnungsprogramms beschlossen. Diese Raumordnungsänderung 2011 brachte vordergründig eine naturschutzrechtliche Verbesserung, da Schutzgebiete nun weniger involviert waren, z.B Abrücken aus der Pflegezone des Biosphärenparks Wienerwald und Abrücken aus dem Bereich von Schutzobjekten gemäß FFH-Richtlinie. Andererseits fiel auch die Höhenbechränkung für das Projekt weg. Zu diesem Zeitpunkt war das Projekt noch immer am Fuße der Plöcking geplant.

Bei der anschließenden Durchführung eines Architekturwettbewerbes unter Beteiligung der Stadtgemeinde Klosterneuburg (Bürgermeister und Stadtbaubehörde) wurde die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses durch einen Bebauungsplan sichergestellt. Im Zuge des Wettbewerbs wurde nun auch eine grundlegende Verlagerung des Standorts vom Fuß der Blöcking hinauf auf die Hanglage geplant, unter Ausnützung der 2011 gefallen Höhen beschränkung. Hier sollen nun bis zu 16m Hohe Gebäude enstehen. Dem Gemeinderat wurde dies nicht zur Entscheidung vorgelegt.

2016 Am 22.April 2016 wird dem Klosterneuburger Gemeinderat von der ISTA ein, nach dem internen Wettbewerb hervor gegangenes, endgültiges Ergebnis präsentiert in dem die neun Großbauten für die Spin-Off-Betriebe nicht mehr am Fuße der „Plöcking“, sondern terrassenförmig über den ganzen Hang hochgezogen werden. Die auf der Plöcking geplanten Gebäude würden die umliegenden Einfamilien-Häuser um mehr als 16 Meter überragen, da das Gelände bereits 4 Meter höher liegt als die B14. Die Bauten ragen alle hoch und massiv aus dem Hang heraus. Das Argument der Architekten für diese markante Bauweise war, „man wolle auch archetektonisch ein weithin sichtbares Zeichen setzen und sich nicht verstecken.“

Die Klosterneuburger GRÜNEN stehen weiterhin zum wichtigen ISTA Projekt in Gugging. Nur eines kann nicht sein, dass aus wissenschaftlichen und ökonomischen Gründen unverbaute Naturflächen ausnahmslos als frei verfügbar für Bauzwecke gesehen werden. Daß dies die Bürger zunehmend auch so sehen, ist daran festzumachen, daß eine Bürgerinitiatve aus der benachbarten Katastralgemeinde Kierling (aus der betroffenen Katstralgemeinde Gugging gibt es bisher keine eigene BI) mit mehr als 400 Unterschriften einen Initiaviantrag (mit leider einigen problematischen Punkten) in den Gemeinderat eingebracht hat. Dieser wurde auch bei der Sitzung am 1.Juli 2016 behandelt wurde. Der Initiativantrag enthielt 4 Punkte.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Betreffend den in Änderungspunkt 8 der Änderung 01/2016 des örtlichen Raumordnungsprogrammes vorgesehenen „Technology-Park“ in Maria Guggingwird, da das Gebiet im Europaschutzgebiet „Wienerwald-Thermenregion“ (Natura 2000) und seit 1997 als „Besonderes Schutzgebiet“ nach Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen ist und laut BMLFUW für Technologie-Parks eine UVP durchzuführen ist,

+ wird eine Umweltverträglichkeits und Naturverträglichkeits-Prüfung (UVP-G 2000, Natura 2000) durchgeführt,

+  sollten UVP/NVP das Projekt wider Erwarten zulassen, wird für den Technologie-Park und dessen Betriebsgebäude eine Betriebsanlagengenehmigung durchgeführt

+  und die Bebauungshöhen auf jene des umliegenden Einfamilienhaus-Bestandes reduziert.
.
+  Die Stadtgemeinde Klosterneuburg beteiligt sich weder direkt noch indirekt an den Errichtungskosten des Technologie-Parks.

Der erste Punkt des Initiativantrag (Forderung nach UVP und NVP) wird von uns GRÜNEN vollinhaltlich unterstützt. Pkt.2 (Betriebsanlagengenhmigung) muß auf Grund der rechtlichen Bestimmungen sowieso zu erfüllt werden. Pkt.3 Bebauungshöhen zu reduzieren ist eine berechtigte Forderung, eine Reduzierung auf Einfamilienhausbestand ist unrealistisch. Pkt.4 (finanzielle Beteiligung der Stadt), wie jede andere Ansiedlung eines wirtschaftlichen Betriebes in Klosterneuburg, soll nach Meinung der Grünen natürlich auch die ISTA unterstützt werden.

Da eine Einzelabstimmung der Punkte nicht möglich war, haben sich die Grünen bei der Abstimmung enthalten.

Abschließend Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Wir Klosterneuburger Grünen haben uns immer zur ISTA bekannt und sämtliche notwendige (manchmal auch für uns unangenehme Flächenwidmungen) Beschlüsse mitgetragen. Für uns war die ISTA die einmalige Chance ein modernes Wissenschaftszentrum mit notwendiger Infrastruktur in die Biosphärenpark Landschaft einzubetten. Diese große Chance wurde leider vergeben."

 

----------------------------------------------------------

 

3.2.2016


Ankauf Teile des BH Gebäudes um mehr als 6 Millionen!

Und zusätzlich 2,5 Millionen Adaptierungskosten!



Große Skepsis bei den GRÜNEN! Verlegung des Rathauses in die BH bringt drei große Nachteile. Längere Wege für die Bürger, städtebauliche Ausdünnung des Rathausplatzes sowie die weitere Verschuldung der Stadt!

GRÜNE plädieren für einen modernen Umbau des bestehenden Rathauskomplexes!


Dazu der Fraktionsobmann der Grünen STR Mag. Sepp Wimmer: „So sehr es nicht von der Hand zu weisen ist, daß im BH Gebäude die im Rathauskomplex (Rathaus, altes Sparkassen Gebäude, Babenbergerhalle) derzeit herrschende Platzknappheit etwas gelindert werden könnte, sehen wir GRÜNE bei der Absiedelung des Rathauses vom Rathausplatz langfristig mehr Nachteile als Vorteile.

1) Dadurch das nicht sämtliche Abteilungen ins BH-Gebäude verlegt werden, werden Bürger immer wieder zwischen dem Rathausplatz und der Leopoldstraße „Hin- und her pendeln“ müssen. Aber noch größer ist der Nachteil für die Bürger, dass im Bereich der BH wesentlich weniger Parkplätze zur Verfügung stehen als am Rathausplatz.

2) Eine Verlegung des Rathauses in die Leopoldstraße ist städtebaulich ein Nonsens, da damit der Rathausplatz weiter „entvölkert“ wird und damit auch die dortigen Geschäfte wirtschaftliche Nachteile haben. Auch wenn es gelingen sollte, wie die ÖVP plant im Rathauskomplex Wohnungen zu errichten, wird der Rathausplatz weiter zum „Schlafplatz“ verkommen.

3) Die langfristige Verschuldung der Stadt wird mit dem Ankaufspreis von mehr als 6 Mio. und Übersiedlungs- und Adaptierungskosten von einer weiteren Million in das BH Gebäude völlig überstrapazieren. Wir erinnern, derzeit sind folgende städtische Projekte zu finanzieren:

a) ca.16 Millionen Happyland
b) ca. 3 Millionen Feuerwehr Weidling
c) ca. 2 Millionen Kindergarten Kritzendorf
d) ca. 5 Millionen Ankauf Kasernengrundstück
e) ca. 3 Millionen Errichtung neuer Wirtschaftshof
f) ca. 6 Millionen Ankauf BH Gebäude


Wimmer abschließend: „Bevor man sich hier mit der Übersiedlung des Rathauses in das BH Gebäude in der Leopoldstraße, auf ein Abenteuer zum Nachteil der Klosterneuburger Bevölkerung und der ohnehin arg strapazierten Finanzen, stürzt muß man sich alle wesentlichen Faktoren wie Bürgernähe, den städtebaulichen Aspekt und nicht zuletzt die langfristige Finanzsituation der Stadt anschauen. Vielleicht ist zu guter Letzt eine Modernisierung am jetzigen Standort Rathausplatz das Vernünftigste. Denn die beiden denkmalgeschützten Teile des derzeitigen Rathauskomplexes Rathaus und das angrenzende alte Sparkassengebäude in Wohnungen umzuwidmen ist auf Grund des Denkmalschutzes schwierig.“

 

----------------------------------------------------

 

23.11.2015



„Sie wollten es nicht wissen!“
Klosterneuburger ÖVP/SPÖ Stadtregierung kauft um € 4,7 Mio. kontaminiertes Kasernen Grundstück ohne eigenes Bodengutachten!
Auf dem Grundstück wurden im 2.Weltkrieg Rüstungsgüter erzeugt!



Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „ÖVP/SPÖ haben nun in der zweiten Sondersitzung am 20.11.2015 (in der 1.Sondersitzung konnte der Kaufvertrag nicht beschlossen werden, da die gesamte Opposition aus dem Gemeinderat ausgezogen war) den Kaufvertrag mit der SIVBEG über das kontaminierte 2,3ha große Kasernengrundstück ohne vorheriges eigene Bodengutachten beschlossen. Obwohl wir GRÜNEN seit Monaten auf ein eigenes Bodengutachten drängen um nicht die „Katze im Sack“ mit unabsehbaren Entsorgungskosten für die Stadt zu kaufen, wollten OVP/SPÖ nicht wissen was sich da auf dem Grundstück in der Erde befindet, welches die Stadt da nun kaufte. Um parteipolitische Interessen und den neuen Stadtteil auf den Kasernengründen durchzudrücken wurde auf notwendige Bodenuntersuchungen verzichtet und Millionen von möglichen Mehrkosten der Entsorgung einfach der Bevölkerung „umgehängt!“ (Und sollten die Entsorgungskosten weniger als € 1,3Mio. ausmachen, zahlt die Stadt die € 1,3 Mio. auf jeden Fall. Damit verdient die SIVBEG an der Entsorgung auch noch – auf Kosten der Klosterneuburger Bevölkerung.)

Wimmer weiter: „Wir wissen inzwischen, daß auf verschiedenen Grundstücken im Bereich des Kasernenareals während des 2.Weltkrieges Rüstungsgüter – teilweise auch als Geheimprojekte – produziert wurden. Im SIVBEG Gutachten aus dem Jahr 2012 ist sogar fest gehalten, dass, um genauere Angaben über die Kontaminierungen zu erhalten, weitere Untersuchungen empfohlen werden. Alle diese Risiken haben ÖVP/SPÖ negiert nur um das Prestigeobjekt „neuer Siedlungsteil“ durchzudrücken. Das ist einfach fahrlässig! Sollten die Entsorgungskosten über die vertraglich vorgesehenen € 1,3Mio. übersteigen, werden ÖVP/SPÖ aber nicht mehr sagen können: „Das konnten wir nicht wissen!“ Sie werden nur mehr sagen können: „Wir wollten es nicht wissen!“

Regelung der Entsorgungksoten im Kaufvertrag bergen ein großes finanzielles Risiko für die Stadtfinanzen. Der Kaufpreis beträgt insgesamt € 4,7 Mio. Davon sind € 1,3 Mio. für die Entsorgung eingerechnet. Alles was an Entsorgungskosten über € 1,3 Mio.anfällt MUSS die Stadt alleine bezahlen. Sind die Entsorgungskosten geringer als € 1,3 Mio - zahlt die Stadt trotzdem die vollen € 1,3 Mio

Besondere Vertragsschmankerl!

Regelung der Entsorgungskosten im Kaufvertrag bergen ein großes finanzielles Risiko für die Stadtfinanzen.

A ) Der Kaufpreis beträgt insgesamt € 4,7 Mio. Davon sind € 1,3 Mio. für die Entsorgung eingerechnet. Alles was an Entsorgungskosten über € 1,3 Mio.anfällt MUSS die Stadt alleine bezahlen. Sind die Entsorgungskosten geringer als € 1,3 Mio - zahlt die Stadt trotzdem die vollen € 1,3 Millionen.

B) Dazu kommt noch ein besonderes "Schmankerl": Die Stadt hat die € 4,7 Mio. innerhalb von fünf Wochen zu bezahlen. Die Entsorgungskosten von € 1,3 Mio. muß sie dann - wenn es wirklich ans entsorgen geht - noch einmal (als Grundstückseigentümer) selbst bezahlen und bekommt sie dann nachträglich (hoffentlich) von der SIVBEG zurückerstattet.

 

-----------------------------------------------------

9.11.2015


Politbombe!
4,7 Mio. kontaminiertes Kasernengrundstück – Stadt hätte entgegen Aussage von BGM Schmuckenschlager jederzeit die Kontaminierung selbst untersuchen können! Warum wurden die GemeinderätInnen hinsichtlich der Möglichkeit eines eigenen Gutachtens belogen?


Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Langsam werden bei der Affäre um das kontaminierte Kasernengrundstück welches ÖVP und SPÖ ohne eigene Untersuchung lieber heute als morgen um 4,7 Mio. Steuergeld kaufen wollen Abgründe sichtbar, die ich in der dieser beschaulichen Kleinstadt wie Klosterneuburg nie für möglich gehalten hätte. Da hat die Opposition mit ihrem Auszug aus der Sondergemeinderatssitzung gerade noch verhindert, dass die ÖVP/SPÖ Stadtregierung ein überteuertes und ungeprüftes kontaminiertes Grundstück kauft, da geht in dieser Causa auch schon die nächste Politbombe.

Bisher hat BGM Schmuckenschlager bei allen Überlegungen hinsichtlich eines eigenen städtischen Gutachtens der Kontaminierung des Grundstückes immer argumentiert die SIVBEG, bzw. das Bundesheer gestatte dies nicht. Nun kommt bei Recherchen der Klosterneuburger Internetplattform iBurg heraus, dass die SIVBEG, bzw. das Bundesheer der Stadt sehr wohl Untersuchungen der Kontaminierungen gestattet hätten.“

Dazu Wimmer weiter: „Wenn das wirklich so stimmt, ist einmal eine Ungeheuerlichkeit der Extraqualität die GemeinderätInnen so dreist über Monate hinweg anzulügen. Schon in der März Gemeinderatsitzung habe ich BGM Schmuckenschlager auf die Notwendigkeit einer eigenen Prüfung angesprochen. Er meinte er damals, er habe bereits diesbezüglich eine Anfrage an die SIVBEG gestellt. Inzwischen scheint dies alles nicht zu stimmen. Dadurch, daß die Stadt jetzt keine Kenntnis hat was da für ein Dreck im Boden liegt und was die Entsorgung kosten wird, steht die Stadt mit einem unbekannten Risiko in Millionenhöhe da. Hätten wir Anfangs des Jahres dieses Gutachten gleich in Auftrag gegeben, so wüßten wir jetzt ob die € 1,3Mio die die SIVBEG für die Entsorgung in den Kaufpreis eingerechnet hat, gerecht fertig sind, oder die SIVBEG sich noch ein „Körberlgeld“ dazu verdienen wollte, oder ob die Entsorgung weit mehr kostet als die eingerechneten € 1,3Mio. Auf jeden Fall hätte die Stadt ein großes finanzielles Risiko weniger.“

Wimmer abschließend: „Das Ungeheuerliche ist, dass ÖVP und SPÖ bei der Sondergemeinderatssitzung vor zwei Wochen genau wußten, dass die SIVBEG Untersuchungen von Seiten der Stadt zulassen würde, ÖVP und SPÖ den überhöhten Kaufvertrag aber trotzdem ohne Bodenuntersuchung durchdrücken wollten. Der Grund dafür ist auch offensichtlich: ÖVP/SPÖ wollen das von Ihnen parteipolitisch stark forcierte Projekt „neuer Stadtteil“ so rasch wie möglich auf Schiene bringen. Da wären zeitraubende Bodenuntersuchungen nur im Weg. Und die möglichen negativen Folgekosten trägt ohnehin der Steuerzahler und nicht sie.“
Wir GRÜNE verlangen jetzt eine sofortige Beauftragung eines städtischen Gutachtens über Art und Umfang der Kontaminierung, sowie die Entsorgungskosten. Und bis zu einem Ergebnis darf es natürlich zu keinem Kaufvertrag über dieses Grundstück kommen.“

P.S.: Wenn das stimmt, was man sich so in der Stadt erzählt, soll es nie eine offizielle Weigerung der SIVBEG (bzw. Bundesheer) gegeben haben, dass die Stadt keine eigenen Bodenuntersuchungen vornehmen darf. Es soll vielmehr so gewesen sein, dass bei einem der zahlreichen „Kasernenspaziergänge“ ein Bundesheerangestellter privat mit „spazieren“ war und dabei seine Meinung geäußert habe, das Grundstück darf man nicht betreten. Daraus wurde dann von Seiten der Stadt (von wem auch immer?) ein Verbot von Untersuchungen für die Stadt konstruiert
.

-------------------------------------------------------------------------

29.10.2015
Bericht zur Sondersitzung des Gemeinderates Mittwoch 28.10.2015:
Geeinte Opposition verhinderte Ankauf von problematischen Kasernengrundstück!
Stadt hat weiter durch die Widmungshoheit die stärksten Trümpfe in der Hand!


Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Eine seltene Einigkeit der Opposition von GRÜNEN, FPÖ, PUK, NEOs und L.Hofbauer gab es gestern in der Sondersitzung des Gemeinderates. Alle Oppositionsparteien kritisierten den überhöhten Kaufbetrag (€ 4,7Mio.), aber ebenso den von der Verkäuferin des Grundstückes die SIVBEG* diktierten Kaufvertrag. Vertragsregelungen in denen der Stadt über die nächsten 30 Jahre und länger große Einschränkungen bei der Nutzung des Grundstückes aufgezwungen worden wären waren darin enthalten. Wir hätten über Jahrzehnte, obwohl wir formal Eigentümer des Grundstücks gewesen wären, nur beschränkt über dieses Eigentum verfügen können. Ein in der Sitzung eingebrachter Dringlichkeitsantrag von uns GRÜNEN, die Beschlussfassung dieses Vertrages abzusetzen und neuerlich zu verhandeln, wurde von der ÖVP/SPÖ Mehrheit abgelehnt. Vor der anschließenden Beschlussfassung des Kaufvertrages zog dann die Opposition geschlossen aus dem Gemeinderat aus. Somit war die notwendige Anwesenheit von 2/3 der Gemeinderäte nicht mehr gegeben und der Gemeinderat nicht mehr beschlußfähig.“

Wimmer abschließend: „Wir sind überzeugt, daß das nicht zustande kommen dieses Vertrages die Position der Stadt für zukünftige Schritte zu einer fairen partnerschaftlichen Lösung gestärkt hat und wir schlußendlich einen fairen Preis und einen fairen Vertrag bekommen werden. Wir haben mit der Widmungshoheit den stärksten Trumpf in der Hand. Die GRÜNEN werden Bürgermeister Schmuckenschlager in dieser Hinsicht voll unterstützen.“

Wie kann es weitergehen? Verschiedene Varianten sind möglich!

1) Die SIVBEG kehrt an den Verhandlungstisch zurück und man einigt sich auf einen fairen Vertrag.

2) Die SIVBEG schreibt das Grundstück zur Versteigerung aus. Das Grundstück ist gewidmet als „Sonderbauland-Kaserne“ und kontaminiert. Ein etwaiger Käufer kann auf dem Grundstück ohne Umwidmung durch die Stadt weder Betriebsgebäude, noch Wohngebäude errichten.

In weiterer Folge ist durch den städtischen Planungsprozess auf den Kasernengründen schon geplant, dass die Stadt dieses Grundstück zukünftig für kommunale Interessen (Wirtschaftshof) widmet. Diese kommunale Widmung blockiert die privatwirtschaftliche Verwertung durch einen anderen etwaigen Käufer als die Stadt ebenfalls.

3) Die SIVBEG macht mit dem Grundstück nichts und läßt es liegen. In diesem Fall wird sich natürlich auch die Umwidmung (nur durch die Stadt möglich) der übrigen 7ha, die das Stift von der SIVBEG um 9,15Mio. gekauft hat verzögern. Ob das im Sinne des Stifts und letztendlich der SIVBEG ist, ist zu bezweifeln.

DIE FAKTEN:
Das Stift ersteigerte im Frühjahr 70.000m2 (7ha) der Kasernengründe um 9,15 Mio. = Quadratmeterpreis 134,7 €.

Die Stadt will 23.247m² (2,3Ha) um 4,7Mio. kaufen = Quadratmeterpreis 202,1 € (dieses Grundstück ist noch dazu stark kontaminiert, also grundsätzlich weniger wert.)

Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten kommt auf einen Quadratmeterpreis von 40,- €.


* Die SIVBEG verwertet Liegenschaften, die im Eigentum des Bundes (Republik Österreich) stehen und vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verwaltet werden.Diese für militärische Zwecke nicht mehr benötigten Objekte (Kasernen, Bürogebäude, Truppenübungsplätze etc.) werden an die SIVBEG übergeben und nach wirtschaftlichen und marktorientierten Grundsätzen verwertet. An der Gesellschaft sind zu 55% die Republik Österreich und zu 45% die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. beteiligt.

---------------------------------------------------

Kasernengrundstück:

STADT kauft "wertloses" kontaminiertes Grundstück um 4,7 Mio.€!

Sondersitzung des Gemeinderates Mittwoch 28.10.2015 / 18:00h / öffentlich!


Warum kauft die ÖVP-Stadtregierung ein "wertloses" und kontaminiertes Grundstück um 4,7 Mio. Euro und muß sich somit die Entsorgung des kontaminierten Grundes selbst bezahlen!

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Jahrzehntelang hat die ÖVP 8 Mio. Euro für den Ankauf des gesamten Kasernenareals ins Budget reklamiert. Als dann das Areal heuer versteigert wurde, hat die Stadt aber nicht einmal mitgesteigert. Nach Absprache der ÖVP mit dem Stift hat die Stadt nicht mitgeboten und das Stift konnte das 7ha große Areal um wohlfeile 9,15 Mio. ersteigern. Nur ein ca. 2,3 ha großes Grundstück, welches massiv kontaminiert ist, hat das Stift nicht ersteigert. Dieses Grundstück will nun die Stadt kaufen. 4,7 Mio. soll die Stadt für das verunreinigte 2,3ha große Grundstück der SIVBEG bezahlen. In diesen 4,7 Mio. sind 1,3Mio für die Entsorgung des kontaminierten Grundstückes enthalten. Mit diesen Entsorgungskosten ist dies ein um ca. die Hälfte höherer Quadratmeterpreis als das Stift (Stift 130,-€/m², Stadt 202,-€/m2) bezahlt hat. Die regierende ÖVP hat schon vor Monaten mehr als 200.000,- € in den Planungsprozeß für die (nicht ihr gehörenden) Kasernengründe gesteckt. Nun kann der Grundstückseigentümer SIVBEG den Grundstückspreis diktieren. Zahlt die Gemeinde nicht den gewünschten Preis, wird es Probleme mit dem neuen Stadteilprojekt geben.

Oder gibt es doch eine Möglichkeit? Die Stadt hat die Widmungshoheit über die gesamten Kasernen Grundstücke die mit der jetzigen Widmung als „Bauland-Sondergebiet Kaserne“ für jede privatwirtschaftliche Nutzung praktisch wertlos ist. Mit der Umwidmungshoheit hat die Stadt alle Trümpfe in der Hand. Sollte die SIVBEG nicht auf einen fairen Grundstückspreis einsteigen, widmet die Stadt das gegenständliche Grundstück wie geplant ist „kommunale Zwecke-Wirtschaftshof“ und die übrigen Grundstücke des Stifts bleiben eben als „Sonderbauland-Kaserne“ gewidmet. Damit sind die Grundstücke für die SIVBEG und einen Weiterverkauf an andere praktisch wertlos. Steigt die SIVBEG darauf nicht ein, soll sie doch versuchen ein kontaminiertes und mit einer kommunalen Widmung versehenes Grundstück am freien Markt zu verkaufen. Wir Grüne schauen uns das gerne „fußfrei“ an!“

Wimmer abschließend: „Wir GRÜNEN sehen überhaupt nicht ein, warum, das Stift durch cleveres Agieren wirtschaftlich immer reicher wird und die Stadt immer den dummen August spielt und draufzahlt. Eine Vermutung haben wir Grüne aber schon warum das so ist: Das Stift agiert mit eigenem Geld und geht deshalb damit wirtschaftlicher um. Das Geld, welches die regierende ÖVP einsetzt ist nicht ihres, es ist „nur“ das Geld der SteuerzahlerInnen! Da macht eine Million mehr oder weniger scheinbar nichts aus.“

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg


Erläuterungen:
Das Stift ersteigerte heuer 70.000m² (7ha) um 9,15 Mio. Ergibt einen Quadratmeterpreis von ca.130,-€
Die Stadt will nun 23.247m² (2,3ha) um 4,7 Mio. kaufen. Quadratmeterpreis ca. 202,-€.
(Diese 4,7 Mio. setzen sich wie folgt zusammen:3,4 Mio. Grundstückspreis und 1,3 Mio. Entsorgung)
Gewidmet ist das gesamte Kasernenareal derzeit noch als „Sonderbauland-Kaserne“.
Die Stadt hat die alleinige Umwidmungshoheit.


-------------------------------------------------------------

20.Jänner 2015


KURIER Dienstag, 20 Jänner 2015

Seit 2012 weiß die SIVBEG* um die Kontaminierung der Kasernengründe!
GRÜNE fordern Offnlegung des Gutachtens damit keine Verniedlichung der Gefahren wie beim küzrlich bekannt gewordenen Kärntner Milchskandal passiert!

In der Stadtratssitzung am Mittwoch den 14.Jänner wurde den Stadträten von BGM Schmuckenschlager und Stadtamtsdirektor Duscher über ein vorliegendes Prüfgutachten der SIVBEG* aus dem Jahre 2012 über die Bodenbeschaffenheit der Kasernengründe, welche die Stadt gedenkt anzukaufen, informiert.

Dazu Umweltstadtrat Mag. Sepp Wimmer: „Uns Stadträten wurde berichtet, dass im Jahr 2012 relativ großflächig über das gesamte Areal verteilt Probeaushebungen gemacht wurden, wobei Schadstoffbelastungen verschiedenster Art und unterschiedlicher Schwere festgestellt wurden. Man kann also festhalten, dass das gesamte Gelände (wenn auch in unterschiedlicher Konzentration) verseucht ist.

Erschwerend kommt dazu, daß die Giftstoffe bis über 2,5m tief geortet wurden und sowohl im Boden enthalten wären, wie auch eine Grundwassergefährdung möglich ist und eine Sanierung daher kostspielig und teuer wird. (Die Wasserversorgung Klosterneuburgs ist dadurch grundsätzlich aber nicht bedroht, da unsere Brunnen weiter flußaufwärts liegen. Es kann aber sein, dass private Brunnen unterhalb der Kaserne in Mitleidenschaft gezogen sind.)

Nach Berichten in der mittwöchigen Stadtratssitzung, hat die Stadt (Bürgermeister und Stadtamtsdirektion), als sie Kenntnis von diesem Gutachten erhielt die BH Wien-Umgebung als Wasseraufsicht und die Umweltbehörde des Landes, was die übrige Boden Kontaminierung betrifft verständigt.

Am Freitag erklärte die BH Wien-Umgebung über dem KURIER, dass es nur Belastungen durch Teerpappe handelt. Diese Aussage ist nun deshalb interessant, da in der Sitzung des Stadtrates davon keine Rede war. Wäre dort von Belastungen durch Teerpappe die Rede gewesen, wären wir Stadträte doch etwas weniger besorgt gewesen. Das mit der Teerpappe kann ich mir nur so erklären, dass dies eine voreillige einseitige und beschwichtigende Aussage der BH Wien Umgebung als Wasserrechtsbehörde war. Sie ist aber nur für die wasserrechtlichen Prüfungen zuständig, nicht für die Überprüfung der Kontaminierungen des Bodens, ,also des Erdreichs. Dafür ist das Umweltamt des Landes NÖ zuständig und da gibt es überhaupt noch keine Stellungnahme. Es kann also überhaupt noch nicht gesagt werden was im Erdreich ist."


Wimmer abschließend: „Um die Klosterneuburger Bevölkerung nicht in diesem Zustand der Unsicherheit zu lassen, ist jetzt schnellsten für größtmögliche Transparenz zu sorgen und das Gutachten aus dem Jahr 2012 öffentlich zu machen, damit man sich wirklich ein sachliches Urteil darüber bilden kann was da im Boden ist. Es darf nicht wie im Kärntner Milchskandal dazu kommen, daß zuständige Behörden die Gefahren vorerst einmal lange Zeit verniedlichen und dann die Bevölkerung die Leidtragende ist.“

SIVBEG ( Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungs GesmbH), wurde vom Bund mit der Verwertung sämtlicher Kasernengründe in Österreich beauftragt.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

19.September 2015

Heer fehlt Geld für Kasernenverkauf! GRÜNE fordern entweder fixe Zusage für Verkaufstermin oder Stopp des 200.000 € teuren Planungsprozesses!
GRÜNE sind gegen teures ÖVP Wahlkampf Luftschloss auf Kosten der Steuerzahler!

Seit 10 Jahren wird über eine Absiedelung der Magdeburg Kaserne und der Nutzung dieses Geländes für städtische Interessen diskutiert. Seit 2011 werden von der Stadtgemeinde Millionen im Budget dafür beschlossen. Verschiedene Verkaufstermine 2008, 2012,2013 wurden immer verschoben. Nun, kurz vor der Gemeinderatswahl 2015 startet die ÖVP, obwohl weiterhin völlig unklar ist ob das Areal 2015 vom Heer verkauft wird und es keine bindende Zusage des Ministeriums gibt, einen umfangreichen Planungsprozess mit Bürgerbeteiligung. Kosten 200.000,- € (75.000,- € noch heuer, 130.000,-€ im Jahr 2015)!
Aktuell berichtet nun der ORF WIEN am 07.09.2014 dass das Heer aber aus budgetären Gründen den Verkauf verschiedener Kasernen (z.B. Starhemberg Kaserne in Wien-Favoriten) überhaupt stoppen muss, weil die Errichtung und Unterbringung am neuen Standort nicht finanziert werden kann.

Dazu der GRÜNE Fraktionsobmann STR Mag. Sepp Wimmer: „ Wir Grüne sind für einen Planungsprozess und selbstverständlich sind wir für eine Bürgerbeteiligung, aber bei einem Kostenaufwand von mehr als 200.000,- € muss sicher sein, dass das Heer die Kaserne auch 2015 verkauft. 200.000,- € Steuergeld auszugeben ohne zu wissen, wann das Gelände wirklich verkauft wird, nur damit die ÖVP ein Wahlkampfthema hat, ist unverantwortlich. Verschiedene Verkaufstermine 2008, 2012, 2013 wurden immer verschoben.Bei diesen unsicheren Verkaufstermin hätte wir den Planungsprozess genauso gut vor 10 Jahren machen können. Wir haben es nicht getan weil es einfach keinen Sinn macht, Jahre vorher etwas zu planen und dann sind zum Zeitpunkt des Verkaufs die Rahmenbedingungen völlig anders. Bevor also weiter Steuergeld ausgegeben wird, muss es eine klare Zusage geben, dass das Heer das Gelände 2015 verkauft. Bisher hat sich BM Klug nur einer vagen Absichtserklärung geäußert, wir GRÜNE wollen eine fixe Zusage, an sonst sollte kein Geld mehr für Planungen ausgegeben werden. Wir könnten das Geld bei Gott woanders besser einsetzen. Die GRÜNEN werden in der kommenden Gemeinderatssitzung einen dementsprechenden Antrag einbringen, dass der Planungsprozess gestoppt wird, wenn es keine fixe Verkaufszusage für 2015 gibt.

Wimmer abschließend: „Ich verstehe schon dass die ÖVP im Gemeinderatswahlkampf gerne mit einem vermeintlichen Zukunftsprojekt auf Stimmenfang gehen will. Es ist wieder so wie vor der Volksbefragung, wo man der Bevölkerung die Kläranlage als „buntes Grünland“ verkaufen wollte. Aber es ist unverantwortlich jetzt 200.000,- für Planungen auszugeben, wenn man nicht weiß wann das Kasernengelände verkauft wird. Wir GRÜNEN nehmen auch hier die Kontrolle im Interesse der Klosterneuburger BürgerInnen sehr ernst. Ohne fixe Zusage des Heers über einen Verkauf des Kasernen Geländes 2015 ist der 200.000,- € teure Planungsprozess nur ein für die Steuerzahler teures „ÖVP Wahlkampf Luftschloss“!“

--------------------------------------------------------------------------------------------

18.Juni 2014

Vergabebestimmungen der SIVBEG schließen Bau von Wohnungen aus. Die Stadtverwaltung hat aktuell Bedarfspläne (zentraler Wirtschaftshof, Bildungscluster) für ca. 3,5ha des 8-10ha großen Areals. GRÜNE fordern seriöse Prüfung der drei grundsätzlichen Optionen der Stadt!

Nach der am Freitag den 13.Juni 2014 stattgefunden Besprechung mit Stadtamtsdirektor Duscher, Stadtbaudirektor Fitzthum und Gr. Hofbauer ergibt sich, hinsichtlich des städtischen Raumbedarfs einer möglichen zukünftigen Nutzung der bundeseigenen Kasernengründe der Magdeburg Kaserne (Größe ca.8- 10ha), für die GRÜNEN Klosterneuburg folgende Situation::

1) Von Seiten der Stadtverwaltung wird ein möglicher Bedarf für einen zentralen Wirtschaftshof (Zusammenlegung der derzeit dezentral über das Stadtgebiet verstreuten Einrichtungen), sowie die Errichtung eines Bildungsclusters (Kindergärten, Volksschulen, etc.), bei dem ebenfalls verschiedene dezentrale Kindergärten, etc. zusammengelegt, und auch die derzeitigen Container Notlösungen beendet werden könnten, gesehen. Für einen zentralen Wirtschaftshof werden ca. 2,5 ha benötigt werden, für den Bildungscluster ca. 1 ha. Der Gesamtflächenbedarf der Stadt wäre somit aktuell 3,5 ha.

2) Die Stadtgemeinde hat daher drei verschiedene Optionen hinsichtlich der Kasernengründe:

a) Sie erwirbt die gesamten 8 -10 ha.

b) Sie erwirbt nur die Flächen in dem benötigten Umfang, also nur Teilbereiche der Gründe.

c) Sie erwirbt keine Flächen („0“ Variante) und übt über Flächenwidmung und Bebauungsplan Einfluss auf sämtliche Flächen über ihre alleine Kompetenz der Widmungshoheit aus.

Da in den Vergabebestimmungen der SIVBEG ( Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungs GesmbH, wurde vom Bund mit der Verwertung der Kasernengründe beauftragt) die Errichtung von Gemeindewohnungen nicht als grundsätzliche kommunale Aufgabe angesehen wird, ist der Ankauf der bundeseigenen Kasernengründe zu den bevorzugten Bedingungen (Preis, etc.) zum Bau von Wohnungen durch die Stadt nicht möglich. Die Stadt kann sämtliche Grundstücke 35 jahrelang nur für Einrichtungen im öffentlichen Interesse nutzen. Führt die Stadt sie einer anderen Nutzung zu, so hat sie Aufzahlungen (marktüblicher Preis) zu leisten.

Den Grünen Klosterneuburg liegen derzeit noch keine konkreten Bedarfsunterlagen hinsichtlich der jetzt bekannten möglichen städtischen Nutzung (zentraler Wirtschaftshof, Schulcluster) vor. Diesen Überlegungen könnten, wenn entsprechende Bedarfsanalysen den Bedarf unterlegen, auch die Grünen Klosterneuburg näher treten. Alle anderen Überlegungen sind auf Grund der fehlenden Bedarfsanalysen spekulativ. (Wobei sich natürlich auch die GRÜNEN verschiedenste „Wunsch Nutzungen“, wie z.B. öffentliche frei zugängliche Freizeitanlagen, ein Mix verschiedener naturnaher Erholungsbereiche wie Gemeinschaftsgärten im Sinne des Urban Gardening, einen städtischen Kulturpark, ein Skulpturenpark in Kooperation mit dem Museum Essl, eine städtische Hundeauslaufzone, oder aber auch ein Biomasse Heizwerk für die städtischen Gebäude bei gegeben Bedarf, denkbar wären.)

Für die GRÜNEN von wesentlicher Bedeutung ist aber immer auch, wie sich diese Zielsetzungen auf das bestehende und gültige Entwicklungskonzept 2004, welches auf Grund der infrastrukturellen Gegebenheiten, eine maximale Einwohner von 35.000 festgelegt hat, auswirkt.

Für jede weitere Planung sind aus Sicht der Grünen folgende drei Grundlagen zu erarbeiten:

1) Inhaltliche Erarbeitung des städtischen Bedarfs und Klärung und wie stimmt dies mit dem gültigen örtlichen Entwicklungskonzept 2004 überein?

2) Wie schaut hier der mittel- und langfristige Finanzierungsbedarf (für Ankauf, für Infrastruktur, für Gebäude und Areale) aus und wie sind die Finanzierungsüberlegungen der Stadt unter Berücksichtigung des derzeit hohen Verschuldungsgrades?

3) Prüfung der „0“ Variante. D.h. Kein Kauf, da kein dringender Bedarf gegeben, aber sämtliche Entwicklung Szenarien werden durch die Stadt durch ihre Widmungshoheit bestimmt. Die Stadt würde trotz eines Nichtkaufs durch die Widmungshoheit weiterhin alle Trümpfe hinsichtlich der Nutzung in der Hand haben.

GRÜN STR Mag. Sepp Wimmer abschließend: „Um eine weitere professionelle Vorgangsweise hinsichtlich der bundeseigenen Kasernengründe zu gewährleisten, muss nun schnellsten der wirkliche Bedarf erhoben und die finanziellen Möglichkeiten geklärt werden. Dann erst kann man seriöser Weise sich ganz konkret mit den verschiedenen Möglichkeiten befassen. „Wunschträumereien“ sind zwar schön, aber sie müssen langsam durch die Realität abgelöst werden.“

--------------------------------------------------------------------------------------------------

26.Mai 2014


Zum Vergrößern ancklicken!

GRÜNE Position zur Entwicklung der Kasernengründe!

Die von der ÖVP nun verstärkt ins Leben gerufene Diskussion über den Ankauf und die Gestaltung der Kasernengründe haben für die GRÜNEN viel von vergangen „Dèjá vus!“ eines ÖVP Stimmenfangs im bevorstehenden Gemeinderatswahlkampf.

Dazu der Grüne Stadtrat Sepp Wimmer: „Die Bevölkerung erinnert sich noch mit großem Groll wie ihr die ÖVP in den vergangenen Wahlkämpfen immer wieder große Versprechungen gemacht hat! Wahlkampf „U4 bis hier!“ oder eine Tiefgarage am Rathausplatz versprochen hat. Nichts davon konnte realisiert werden. Jetzt, vor der bevorstehenden Gemeinderatswahl kommt wieder so eine „großes Zuckerl“, ein neuer Stadtteil auf den Kasernengründen.“

Wimmer weiter: „Nur damit man uns nicht falsch versteht wir Grünen wären durchaus für eine moderne Stadtentwicklung zu haben. Wir könnten uns dort z.B. einen zentralen Schulcampus mit großräumigen Grünräumen vorstellen. Aber das alles kostet Geld und die Stadt ist bis über beide Ohren verschuldet, nicht zuletzt durch die wahnwitzigen 14 Millionen für das „neue“ Freizeitzentrum.“ Der Ankauf der Kasernengründe wird ca. 8 – 10 Mio Euro betragen. Der Bau der entsprechenden Infrastruktur (Straßen, Kanal, Wasser) wird 2-3 Mio. Euro kosten. Für den Bau der dann gewünschten verschiedenen öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, etc.) sind mindestens weitere 5-10 Mio. Euro zu veranschlagen. Woher soll die Stadt diese Summen bekommen, wenn sie jetzt schon für seine Straßen keine Haftungsabsicherung vom Land bekommt?

Wimmer abschließend: „Wir Grünen wollen nicht, dass die ÖVP die Klosterneuburger Bevölkerung wieder einmal bei einem Projekt enttäuscht, daher verlangen wir, dass folgende Fakten auf den Tisch kommen.

1) Was wird die Entstehung des neuen Stadtteils auf den Kasernengrund kosten. Der Ankaufspreis mit € 8 Mio. wird nicht zu halten sein. Da die Stadtgemeinde die Kasernengründe 30 Jahre nicht kommerziell verwerten kann (kein Verkauf möglich), wird der Großteil der entstehenden Infrastruktur und Gebäude von der Stadt finanziert werden müssen. Wie schaut hier der mittel- und langfristige Finanzierungsbedarf aus und wie schauen die diesbezüglichen Finanzierungsplanungen der Stadt aus?

2) Gibt es überhaupt einen Bedarf für diesen neuen Stadtteil und wie stimmt dieser mit dem gültigen örtlichen Entwicklungskonzept, welches infrastrukturell auf eine maximale Einwohnerzahl von 35.000 Einwohner ausgelegt ist, überein?

3) Es wäre auch zu prüfen, welche Auswirkungen ein Nichtkauf durch die Stadt auf die Entwicklung der Kasernengründe hätte. Die Stadt würde durch die Widmungshoheit* weiterhin fast alle Trümpfe, was dort hinkommt, in der Hand haben.

* Widmungshoheit bedeute dass die Stadt auch ohne Eigentümer zu sein, dass alleinige Sagen hat was dort gebaut werden darf. Die Stadt legt dies mit der Festlegung der Widmung fest.

Bevor die ÖVP hier wieder mit einem unrealisierbaren Zukunftsprojekt auf Wählerstimmenfang geht und eine frustrierte Bevölkerung zurück lässt, gehören seriöser Weise diese vorab Fragen geklärt. Wenn kein Geld da ist, machen die schönsten Pläne keinen Sinn!“

---------------------------------------------------------------------------------------------


 

 

Spezialthema
Neue Schutzzonen sind eine Verbesserung,
jedoch nicht ausreichend!
Bevölkerung hat bis Mitte Mai Einschaumöglichkeit!


Spezialthema
Ankauf Kasernengründe!


Spezialthema
ÖVP lehnt GRÜNEN Antrag
für leistbaren Wohnbau ab!

 

 

 

 

 

Stadtentwicklung & Bauen in Klosterneuburg

"Kommen Sie nach Klosterneuburg und bauen Sie Ihr eigenes Haus!" Dies ist ein gängiger Werbespruch in der österreichweiten Immobilienszene. Aber hat Klosterneuburg noch wirklich so viel Platz um tausenden zusätzlichen neuen Klosterneuburgern Wohnflächen, geschweige denn einen Platz für eine eigenes Haus zu bieten? Ist Klosterneuburg, durch die derzeit intensive Verbauung nicht gerade dabei seinen Charme als grüne Gartenstadt zu verlieren? Verlieren nicht gerade viele KlosterneuburgerInnen ihre jahrzehntelange Wohn- und Lebensqualität, weil jedes Baulandgrundstück bis zum letzten cm verwertet wird? Wo sind die Grenzen für die Verbauung in Klosterneuburg? Hier tritt auch das politsche Versagen der mit absoluter Mehrheit regierenden ÖVP klar zu Tage. Ohne ein aktuelles örtliches Raumordnungskonzept zu haben, wird die Verbauung voran getrieben. Niemand weiß, ob das was am Ende heraus kommt für die Stadt erträglich ist. Einige der damit auftretenden Probleme wollen wir Ihnen hier aufzeigen.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 


NÖN 23.Mai 2013

 

 

 


KURIER 23.Mai 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kurier
28.Mai 2013

17.Mai 2013

Wachstum unendlich?

Wie viele Einwohner verträgt Klosterneuburg

ohne dass die Lebensqualität darunter leidet?

 

35.000 EinwohnerInnen sind das festgelegte raumordnerische Ziel für Klosterneuburg!


Derzeitiger Einwohnerstand ca. 33.600


Derzeit gibt es noch unbebautes Bauland für weitere ca. 4.100 Einwohner.
Weiters stehen im bereits jetzt bebauten Bauland durch Baulandverdichtungen Wohnmöglichkeiten für zusätzliche ca.1.600 Einwohner zur Verfügung!

Damit steht derzeit Bauland für 39.300 EinwohnerInnen zur Verfügung!


Derzeit also schon vorhandenes Bauland
für ca. 39.300 Einwohner!


Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: stadteig. Grünlandfl. beim Oberen Stadtfriedhof

 

Aber es wird
weiter umgewidmet!
z.B.: Kreindlhofgründe in Bauland und Kläranlage in Grünland
oder
Park Stollhof in Bauland - Gründe beim "Weißen Hof in Grünland


 

 

 

 


 


ÖVP Konzept für leistbares Wohnen:
Gemeindegrundstücke an private Bauträger vergeben!
GRÜNE
ÖVP Konzept führt zu nicht leistbaren Wohnungen!

ÖVP Flugblatt Mai 2013 (Ausschnitt)

.Die ÖVP vergibt (Baurecht auf 99 Jahre) gemeindeeigene Grundstücke (obwohl sie dort leistbare Wohnungen errichten könnte) an frei finanzierte Bauträger. Diese wiederum errichten "frei finanzierte" Wohnungen die sich kein Junger, keine junge Familie, leisten kann. Die ÖVP behauptet dann, es gibt keine leistbaren Wohnungen (obwohl sie dafür sorgen hätte können) und verschafft sich somit einen Freibrief weiteres Grünland in Bauland umzuwidmen. Und diese Grundstücke vergibt sie wieder an private Bauträger, usw., usw.. Und leistbare Wohnungen werden in Klosterneuburg nie gebaut
Und warum praktiziert die ÖVP ihr "Konzept der nicht leistbaren Wohnungspolitik"?
Ganz einfach: Die ÖVP braucht um einigermaßen ihre Verschuldung im Griff zu halten und zukünftige Millioneninvestitionen wie die Erweiterung des Happylands (€ 9 Millionen) finanzieren zu können, jeden Euro. Und da bleiben eben die leistbaren Wohnungen und die jungen Leute auf der Strecke.



Kierlingerstr. 118-120
Gemeindeigenes Grundstück & gemeindeeigener Bau

Privter Bauträger plant auf Grundstück der Stadt 70 freifinanzierte Wohnungen. Stadt bekommt nur Vergaberecht für fünf Kleinstwohnungen. Grüne sind empört über die Wohnbaupolitik der ÖVP und fordern kommunalen Wohnbau.

Immer deutlicher zeigt sich, dass die ÖVP Politik des Verkaufs (bzw. Vergabe von 99 jährigen Baurechtsverträgen) von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger um Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Immer weniger leistbare Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen! Die ÖVP vernachlässigt völlig wohnungspolitische Steuerungskompetenzen.

Auf der Kierlingerstr.Nr. 118-122 stadtauswärts, kurz vor dem Stollhofpark, befindet sich ein großer alter abgewohnter Gemeindebau der Stadt. Dieser wurde in den vergangenen Jahren ausgesiedelt. Auf Vorschlag der ÖVP wurde im Sommer 2012 einem privaten Bauträger (Hart & Haring GmbH) vertraglich eine Option für einen Baurechtsvertrag über zwei Jahre zu gestanden. Die Stadt soll lt. diesem Vertrag ein Vorschlags- bzw. Mietrecht für fünf Wohnungen in der Größe bis zu ca. 50m² eingeräumt werden. Damit soll lt. Vertrag die Möglichkeit geschaffen werden jungen Familien in Klosterneuburg bei der Wohnungsvergabe zu unterstützen.

Dazu der Grüne STR Mag. Sepp Wimmer: „Wir Grüne sind aus allen Wolken gefallen, als wir nun ein Ende der Umwelt zerstörerischen Umwidmungen von Parkanlagen und Grünland in Bauland forderten und von der ÖVP erfuhren mussten, wie schlimm es wirklich um leistbare Wohnungen in Klosterneuburg bestellt ist und dass es in Klosterneuburg fast keine leistbaren Wohnungen für Junge und junge Familien gibt. Vor einem Jahr noch hat der Gemeinderat auf Vorschlag der ÖVP ein großes Grundstück an der Kierlingerstraße, an einen privaten Bauträger vergeben. Von den 70 Wohnungen kann die Stadt nur fünf winzige 50m² Sozialwohnungen an junge Klosterneuburger Familien vergeben. Alle anderen 65 Wohnungen werden „frei“ vergeben und sind daher wieder unerschwinglich und nicht leistbar für junge KlosterneuburgerInnen.

Wimmer weiter: „Die ÖVP hat uns damals völlig vorenthalten wie katastrophal die Lage in Klosterneuburg bei leistbaren Wohnungen ist. Immer deutlicher zeigt sich, dass die Vorgangsweise der ÖVP mit dem Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken Budgetlöcher zu stopfen, nur zu einem führt: Dass es fast keine leistbaren Wohnungen mehr für junge KlosterneuburgerInnen gibt.

Aus dieser Erfahrung werden wir Grünen zukünftig bei jedem Verkauf oder Baurechtsvertrag eines gemeindeeigenen Grundstückes fordern, dass

a) entweder die Stadt selbst kommunale Wohnungen errichtet
oder
b) mindestens 50% der Wohnungen, die auf Gemeindegrundstücken errichtet werden, welche an private Bauträger vergeben werden, der Stadt zur Vergabe an junge Menschen und Familien zu vorher vereinbarten LEISTBAREN Preisen zu Verfügung gestellt werden.

Wimmer abschließend: „Wohnen ist ein wesentlicher Teil jeder Lebensqualität. Dort wo Menschen mit geringen Einkommen günstige Wohnungen benötigen, muss die Stadt selbst präsent sein und für ein Wohnungsangebot sorgen. Das gilt selbstverständlich auch für Klosterneuburg. Wir wachsen jährlich Einwohnermäßig, und dies nicht nur um Menschen die begütert sind. Sollen sich jene, die es sich leisten können, ihre Wohnträume erfüllen, aber es muss auch für die Jungen, die mit ihren Einkommen auf dem freien Markt nichts mehr leistbares finden, leistbare Wohnungen geben. Auch wenn dies die ÖVP anders sieht!“

 

 

 

 

 

 

 

 

 


24.März 2015

 

 

28.März 2015

Gemeinderat beschließt öffentliche Auflage und Einsicht der Bevölkerung in die überarbeiteten Schutzzonen!

GRÜNE sehen darin eine Verbesserung, jedoch noch keinen ausreichenden Schutz.


Link zu den Detailplänen der einzelnen Schutzkategorien

In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass mit den bislang rechtskräftigen Planungen in der aktuellen Form (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan samt Bebauungsvorschriften) der Erhalt der stadtbildprägenden, schützenswerten Bausubstanz nicht ausreichend gesichert werden kann.

Insbesondere durch die Einflussfaktoren hoher Siedlungsdruck, beschränkte Baulandreserven, Immobilienspekulation sowie fehlender zeitgemäßer Wohnstandard und hoher Erhaltungs- und Betriebskosten bei Bestandsgebäuden zeigt sich, dass diese – grundsätzlich erhaltenswerte – Bausubstanz erheblich in ihrem Bestand bedroht ist.

Der Klosterneuburger Gemeinderat hat daher im Jahr 2013 beschlossen die Schutzkategorien der bestehenden Schutzzonen zu überarbeiten. Zur Sicherung der Durchführung dieser Änderung des Bebauungsplanes wurde beschlossen, eine zweijährige Bausperre für die betreffenden Gemeindegebietes zu erlassen.

Als Vorreiter in Niederösterreich hat sich, neben einigen anderen, die Stadtgemeinde Baden dieser Problemstellung im eigenen Gemeindegebiet angenommen und zur Lösung dieses Problems das Instrument der Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan genutzt. Zur Umsetzung ihres Schutzzonenmodells wurden in einem vorher definierten Untersuchungsraum alle Objekte vor Ort und mittels Fotodokumentation erhoben. Anschließend wurden die Objekte hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit sowie das Gemeindegebiet hinsichtlich der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen kategorisiert. Entsprechend der verschiedenen Kategorien wurden kleinteilig Schutzzonen, unterschiedlicher Typen, im Bebauungsplan festgelegt und Bebauungsbestimmungen erlassen.

Da sich auch die Stadtgemeinde Klosterneuburg mit dieser Problemstellung konfrontiert sieht und die derzeitige Festlegung von Schutzzonen und Altortgebieten nicht ausreicht, um bauhistorische Bausubstanz zu schützen, soll die Schutzzonenfestlegung im Bebauungsplan der Stadtgemeinde überarbeitet werden.

Dabei sind die Ziele für die Festlegung neuer Schutzzonen: die Erhaltung der bauhistorisch schützenswerten Bausubstanz und des charakteristischen Ortsbildes sowie dessen strukturverträgliche Weiterentwicklung und gleichzeitig die Möglichkeit, durch verträgliche Neu-, Zu- und Umbauten die Voraussetzungen für zeitgemäße Wohn- und Arbeitsstandards (vor allem im Altbestand) zu schaffen.

In der GR-Sitzung vom 27.3.2015 wurde nun die gesetzlich vorgesehene sechs wöchige öffentliche Auflage für die Bevölkerung beschlossen. Die GRÜNEN, welche trotz Verbesserungen noch Schwachstellen in den überarbeiteten Schutzzonenbestimunngen sehen, habendem nicht zugestimmt, sondern den Antrag zur Verlängerung der Bausperre um weitere Verbesserungen erarbeiten zu können, eingebracht.


GRÜNEN bringen Antrag zur Verbesserung der Vorlage ein!


Sachverhalt
Mit Beschluss vom 28.06.2013 hat der Gemeinderat eine Bausperre gemäß § 74 NöBauO zur Neufestlegung von Schutzzonen beschlossen. Explizites Ziel dieser Bausperre war eine Überarbeitung des Bebauungsplans zur Verordnung neuer Schutzzonen zum Schutz des äußeren Erscheinungsbildes von Einzelobjekten, bauhistorisch wertvoller Siedlungsgefüge, ortsbildprägender Gebäudestrukturen, Ensembles und charakteristischer Straßenräume mit hohem Identifikationspotential.

Erreicht werden soll das durch Verordnung von auf den besonderen Charakter der erhaltenswerten Baustruktur abgestimmte Regelungen für die Bebauung, durch planliche Festlegungen im Bebauungsplan und Verankerung entsprechender Regelungen in den Bebauungsvorschriften.

Dazu wurde zunächst in einem ersten Schritt in äußerst umfangreicher Detailarbeit eine umfassende Erhebung der aktuellen Situation in jenen Gebieten, für die die Bausperre verordnet war (18,6% des Baulandes von Klosterneuburg) gemacht (Grundlagenforschung) (Erhebung und Bewertung bezüglich jedes einzelnen Gebäudes).

Auf Basis dieser Erhebung wurde dann versucht, entsprechende Regelungen zur Erreichung des in der Bausperrenverordnung definierten Ziels zu formulieren. Das Ergebnis liegt nur vor (siehe TOP 67 dieser GR Sitzung), es kann aber nur zum Teil überzeugen:

Der geplante „Klosterneuburger Weg“ bietet allerdings nicht in allen Punkten tatsächlich jene Grundlage, um die angeführten Ziele nachhaltig zu erreichen – zur Zielerreichung erscheinen vielmehr weitere und strengere Eingriffe (wie von anderen Gemeinden bereits umgesetzt!) unabdingbar.

Beispielsweise seien genannt: die Überarbeitung der bestehenden Bauklassen (zB Gleichstellung maximale Anzahl der Geschosse wie Bauklasse); die Festlegung fixer Gebäudehöhen – unter Anpassung an den Umgebungsbestand; die Überarbeitung von Baufluchtlinien; die Festlegung einer Maximalkubatur; die Erhöhung der Mindestbauplatzgröße bei Grundstücksteilung; die Schaffung der Möglichkeit des Schutzes einzelner Objekte aufgrund ihrer lokalen Charakteristik; Einführung einer Schutzzonenkategorie „Pufferzone“ ...


Antrag
1) Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich eine Verlängerung der bestehenden Bausperre (Beschluss des GR vom 28.06.2013) um ein Jahr. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt die notwendigen rechtlichen Grundlagen (Verordnung) ausarbeiten zu lassen und dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 24. April 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.

2) Vom Planungsteam und im zuständigen Ausschuss werden umgehend weitergehende Regelungen ausgearbeitet, die eine tatsächliche Erreichung der Ziele der gegenwärtigen Bausperre sicherstellen.

3) Die bislang vorliegenden Regelungen zur Neufestlegung der Schutzzonen sind nicht in das geplante Auflageverfahren mit aufzunehmen.

Begründung der Dringlichkeit
Ohne eine Verlängerung läuft die Bausperre Ende Juni 2015 aus – und können die zur Erreichung der explizit in der Bausperre festgelegten Ziele erforderlichen Nachbesserungsarbeiten des vorliegenden Modells zur Neufestlegung von Schutzzonen („Klosterneuburger Weg“) nicht rechtzeitig er- und in die Planinstrumente eingearbeitet werden.

Für den Antrag der GRÜNEN die Bausperre um ein Jahr zu verlängern um Verbeserungen zu erzielen stimmten GRÜNE, PUK und L.Hofbauer. Dagegen stimmten ÖVP, SPÖ,FPÖ, NEOs.
Damit wurde der GRÜNE Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOs wurde die sechswöchige Auflage des vorliegenden Entwurfs beschlossen.

Die Entwürfe zur Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes sind in der Zeit vom
30. März 2015 bis 11. Mai 2015
im Rathaus Klosterneuburg, Rathausplatz 1,
Geschoß 3A, Zimmer 305,
von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 11.30 Uhr und zusätzlich dienstags in der Zeit von 13.30 bis 17.30 Uhr zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf der Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.



 

 

 

 


Schutzzone MÜHLENGASSE

Die Mühlengasse ist rechtsseitig des Kierlingbaches eine Häuserzeile aus historisch wertvollem Baubestand aus der Zwischenkriegszeit. Sie entspricht den Vorstellungen einer "Gartenstadtidee" für die damalige Mittelschicht. Diese Gartenstadtidee ist ursprünglich ein vom Briten Ebenezer Howard im Jahr 1898 in England entworfenes Modell als Reaktion auf die schlechten Wohn- und Lebensverhältnisse sowie die horrend steigenden Bodenpreise in den stark gewachsenen Städten. Die Gebäude auf dieser Seite der Mühlengasse sind schlicht, einfach und von einheitlicher einstöckiger Größe und Form. Das Besondere dort ist, das noch eines der wenigen Beispiele in Österreich ist, wo eine geschlossene Häuserzeile von einstöckigen Reihenhäusern der Idee der Gartenstadt entspricht. Nicht zuletzt deshalb hat sie die Stadt schon vor Jahren zur Schutzzone erklärt. 2013 wurde darüber hinaus noch eine Bausperre verhängt. Und nun soll es möglich sein, daß in dieses einzigartige „Stadtjuwel“ wo es nur einstöckige Reihenhäuser gibt, ein riesiger Wohnblock mit 9 Wohneinheiten hinkommt?


Schwarz punktiert umrandet die Schutzzonen


Geplantes Bauprojekt

Dazu der Fraktionsobmann der GRÜNEN STR Mag. Sepp Wimmer: „Seit Jahrzehnten gilt die Mühlengasse als bauliche Schutzzone. Am 28. Jini 2013 verhängte die Stadt zusätzlich zur Schutzzone eine Bausperre. Es stellen sich für uns GRÜNE viele Fragen, aber eine ganz besonders! Wieso hat die Baubehörde so ein großes Problem dieses Projekt abzulehnen? Dieses Projekt mit 9 Wohneinheiten widerspricht ganz eindeutig dem Schutzcharakter der Mühlengasse. Im Klosterneuburger Bebauungsplan zu Schutzzonen heißt es ganz klar: „Pkt 6.1 Die das Ortsbild prägenden baulichen Strukturen und architektonischen Formen der Schutzzonen und des Altortgebietes sind zu erhalten. Neu- und Zubauten von Gebäuden sind in Umfang und Baumassengestaltung diesen Strukturen im Umgebungsbereich anzupassen. Ein Wohnblock mit 9 Wohneinheiten paßt sich weder von der Kubatur, noch der Baustruktur, noch mit seiner architektonischen Form den einstöckigen Reihenhäusern an! Vor wem hat man da so große Angst, dass man hier bei der Ablehnung so herum laviert? Oder ist einfach die Schutzzonenverordnung das Papier nicht wert auf dem sie steht?“

 


KURIER 9.Jänner 2015


KURIER 14.Jänner 2015

 

12.Jänner 2015

Neue Bauaffäre um städtische Baubehörde und Stift!

Volksanwaltschaft kritisiert Änderung der Flächenwidmung heftig: Eine ordentliche Baubehörde macht das nicht!

GRÜNEN stellen nun die Frage, ob nur „zufällig ein Fehler“ zum Vorteil des Stiftes passiert ist, oder ob das Verfahren bewußt manipuliert und die Gemeinderäte getäuscht wurden?


Es gibt in der gesamten Umgebung kein weiteres Grundstück das eine 100%ige Bebgauungsdichte hat!

Zum gegenständlichen Fall Umwidmung auf BKL III und Bebauungsdichte 100% des Grundstück Nr. 665 EZ 301 in der Hölzlgasse!

- Im Jänner 2012 behandelt der Planungsausschuß die vom Eigentümer Stift Klosterneuburg gewünschte Umwidmung von BKl. II auf BKl. II/III. Der Ausschuß lehnt ab. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte war dabei kein Wort. Es ging nur um die Bauklassenerhöhung.

- Im März 2012 behandelt der Ausschuß neuerlich den Antrag des Stifts auf Erhöhung der Bauklasse. Da man nun in der Umgebung ein Gebäude mit BKl. III ausfindig gemacht hat, wird nun vom Ausschuß BKL III beschlossen. Von einer Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ist hier wieder nicht die Rede.

So geht das dann in die öffentliche Auflage zur Einsicht für die Bevölkerung.

- Im Juni 2012: nach der öffentlichen Auflage werden in der Sitzung des Ausschusses die Stellungnahmen behandelt. Im Zuge dieser Behandlung wird plötzlich auch eine Stellungnahme der Baubehörde, die eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% vorsieht, eingebracht. Begründet wird dies als eine Ausschußentscheidung in der März Sitzung Die Ausschußmitglieder glauben den Beamten und überprüfen diese Aussage nicht und so geht die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% in die Gemeinderatssitzung vom 29.Juni 2012 und wird beschlossen.

Der Grundstücksbesitzer des Nachbargrundstückes ortet eine nicht rechtmäßige Vorgangsweise und wendet sich an die Volksanwaltschaft. Das Stift vergibt das Baurecht an einen Bauträger der dort eine Wohnanlage plant. Im Zuge der Involvierung der Volksanwaltschaft durchleuchten die Grünen noch einmal den gesamten Umwidmungsvorgang und stoßen auf erstaunliches.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN:

1) In keiner der Ausschußsitzungen vor der öffentlichen Auflage wo es um die Flächenwidmungsänderung dieses Grundstücks gegangen ist, ging es um die Erhöhung der Bebauungsdichte. Es ging IMMER NUR um die Bauklassenerhöhung. Alle Protokolle belegen dies.

2) Es gab also niemals einen Beschluß des Ausschusses auf Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100%.

3) Die Flächenwidmung ist nicht rechtmäßig, da diese Änderung der Bebauungsdichte auf 100%, also die Möglichkeit der Verbauung des gesamten Grundstückes, in der gesetzlich vorgeschrieben öffentlichen Auflage für die Bevölkerung nicht enthalten war. Insbesondere ist die Flächenwidmung dann rechtswidrig, wenn die Baubehörde argumentiert, die 100% Bebauungsdichte wäre schon vorher im Ausschuß beschlossen worden. Wenn dem so wäre, hätte man sie der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage vorlegen müssen. Dies wurde nicht getan und somit wurden der Bevölkerung in der öffentlichen Auflage falsche Unterlagen vorgelegt und den wahren Sachverhalt, die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% verschwiegen.

Der entscheidende Punkt ist:
Die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% wurde der Bevölkerung bei der öffentlichen Auflage nicht vorgelegt.

Dazu STR Mag. Sepp Wimmer der Fraktionschef der GRÜNEN: „An der Sache ist leider mehr dran als nur ein „Geschmäckle“, insbesondere weil es wieder einmal um Immobilien geht, also und Geld, und das Stift und die Stadt daran involviert sind. Wobei das Stift aus dieser Umwidmung auf 100% Bebauungsdichte einen großen finanziellen Vorteil gezogen hat. Ein Grundstück mit 100% Bebauungsdichte ist natürlich mehr wert als eines mit 60%. Aus unserer Sicht ist die Umwidmung eindeutig rechtswidrig, da die Erhöhung der Bebaubauungsdichte auf 100% in der öffentlichen Auflage für die Bevölkerung im Sommer 2012 nicht enthalten war. In keiner der Ausschußsitzung vor der öffentlichen Auflage war die Erhöhung der Bebauungsdichte auf 100% ein Thema. Der Gemeinderat wurde ganz offensichtlich bei seiner Beschlußfassung getäuscht und man hat ihm glauben lassen die Bevölkerung hätte die Fakten der Flächenumwidmung zur Gänze gekannt.“

BGM Schmuckenschlager täuscht ganz bewußt die Bevölkerung!

Wimmer abschließend: „Die Äußerungen von BGM Schmuckenschlager zur völlig berechtigten Kritik der Volksanwaltschaft zu dieser neuen losterneuburger Bauaffäre sind mehr als eigenartig. Schmuckenschlager meint, es sei alles korrekt abgelaufen und der Gemeinderat und das Land NÖ hätten nichts daran auszusetzen gehabt. Natürlich hatten wir nichts daran auszusetzen, wir sind ja davon ausgegangen, daß das Auflageverfahren für die Bevölkerung korrekt abgelaufen sei und die Beamten die Erhöhung auf 100% nicht erst nach der Auflage für die Bevölkerung eingefügt hatten. Und wenn der Bürgermeister meint, es gab keinen Nachteil für den Anrainer, frage ich mich nur, warum dieser Anrainer eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft eingebracht hat? Um sich für die gute Arbeit der Klosterneuburger Baubehörde zu bedanken sicher nicht. Wir Grüne können Bürgermeister Schmuckenschlager nur raten, dieses Flächenwidmungsverfahren von sich aus neu aufzurollen und somit so schnell wie möglich für die Glaubwürdigkeit der Klosterneuburger Baubehörde zu sorgen. Es sind genau solche Vorgangsweisen, die bei der Bevölkerung die Frustration über die Politik erzeugen. Flächenumwidmungen wo dann nicht alles drinnen steht, was drinnen stehen müßte.“

Bürgermeister ist beleidigt anstatt durchzugreifen!

Erläuterung: Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche, etc.) Der Bebauungsplan regelt die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Im Bebauungsplan werden. die Bebauungsdichte und die Bebauungshöhe oder die höchstzulässige Gebäudehöhe festgelegt. Wird eine Bebauungsdichte von 60% festgelegt, so kann nur 60% des Grundstückes verbaut werden. Bei 100%, das gesamte Grundstück. Die Bebauungsdichte ist somit auch ein wesentlicher Maßstab für den Wert eines Grundstückes.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

 

 

 

 

12.April 2013

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von gestern
und weder zukunftsträchtig noch nachhaltig

Zweitwohnsitzabgabe ist Politik von Gestern und weder zukunftsträchtig oder nachhaltig. Sie ist wie ein „Krebsgeschwür“ und zerstört nur weiter, Natur, Umwelt und (wie man in Klosterneuburg jetzt sieht) historische Parkanlagen. Die Grünen fordern eine völlige Neuregelung des Finanzausgleiches welcher sich nicht an einer ständigen Bevölkerungszunahme orientiert.

Wenn man jetzt polemisch wäre, könnte man sagen, Schlögls (SPÖ) und Schmuckenschlager (VP) Vorstoß hinsichtlich einer „Zweitwohnsitzabgabe“ ist genauso Politik von gestern wie diese beiden Parteien. Das wollen wir Grüne nicht sagen, daher halten wir einfach fest. Jeder Bürger soll an seinem Wohnsitz die gleichen Rechte und Pflichten haben, also auch die gleiche finanzielle Beteiligung für die Kommune leisten. Eine Zweitwohnsitzabgabe einzuführen geht jedoch völlig am Problem vorbei. Warum?

Die Finanzmittel die die Gemeinden über den bundesweiten Finanzausgleich erhalten orientieren sich nach der Anzahl der hauptgemeldeten Einwohner einer Gemeinde. Dies mag in den vergangenen Jahrzehnten wo Wachstum, insbesondere grenzenloses Wachstum noch nicht so kritisch hinterfragt werden musste, durchaus sinnvoll gewesen sein. Heute, wo wir gerade in den Ballungszentren und insbesondere in den diesen umgebenden naturnahen grünen Umlandstädten und –gemeinden an die Grenzen einer sinnvollen Bebauung stoßen, Ist die Verteilung der Finanzmittel nach der Pro Kopf Anzahl eine der wesentlichen Ursachen für ungebremste Verbauung und der damit verbundenen Umwelt- und Naturzerstörung. Mehr Einwohner bedeutet mehr Geld. Mehr Einwohner brauchen aber auch mehr Wohnraum. Und wenn kein Bauland mehr da ist, wird eben Grünland in Bauland umgewidmet. Und damit das Verhältnis Bauland/Grünland wieder stimmt, erklärt man die Kläranlage und den Recyclingplatz für Grünland. „Günes“ gibt es dort zwar nicht mehr, aber die ÖVP hat ja schon die entsprechenden Gesetze gemacht das dies trotzdem möglich ist.

Der ständige Wachstumsdruck hat einen Namen: Finanzausgleich

„Bestes Beispiel“ dafür ist Klosterneuburg. Weil es die über 50 Jahre fast durchgehend allein regierende ÖVP, durch eine fast lückenlose Aneinanderreihung von „Wahlzuckerln“ geschafft hat eine gigantische Verschuldung anzuhäufen – die nächste mit einer 11 Millionen Neuverschuldung für die Prestigesanierung und Erweiterung des „Millionengrabes“ Freizeitzentrum Happylands ist von ÖVP und SPÖ bereits beschlossen – muss Geld in die Gemeindekassen kommen. Und dies ist mit einer absoluten politischen Mehrheit am schnellsten zu erreichen, indem man Grünland und Parkanlagen in Bauland umwidmet. Und so ist z.B. die Umwidmung der Parkanlage in der Villa Brunnenpark für ein Feuerwehrhaus noch gar nicht abgeschlossen, gibt die ÖVP schon den Auftrag das Grundstück des alten Feuerwehrhauses mit einem geotechnischen Baugrundstücksgutachten auf seine bestmögliche bauliche Verwertung untersuchen zu lassen. Es muss Geld her!

Dazu abschließend der Grüne Umweltstadtrat: „Wer im 21.Jahrhundert nicht versteht, dass das einzige, was grenzenlos wächst ein „Krebsgeschwür“ ist und sicher nicht das Modell für eine nachhaltige gesellschaftliche Entwicklung im 21. Jahrhundert sein kann, sollte im Interesse der Menschen so viel Anstand haben seine Finger von der Politik zu lassen. Das „Herumdoktern“ an einer „Zweitwohnsitzabgabe geht völlig am Problem vorbei. Für eine nachhaltige und zukunftsträchtige Politik muss der Finanzausgleich so rasch als möglich von der Einwohnerzahl abgekoppelt werden. Im Interesse der Menschen und ihrer Lebensqualität und im Interesse der Natur und der Umwelt.“


 

 

 


NÖN
01.10.2014

 

22.9.2014

GRÜNE beantragen Eigenausbau eines 780m² großen stadteigenen Dachbodens zu 10 Startwohnungen!


In Klosterneuburg herrscht ein großer Mangel an leistbaren Wohnungen. Insbesondere jungen Menschen finden vermehrt keine für sie leistbaren Wohnungen vor. Aus dieser Not heraus müssen sie entweder weiterhin das „Hotel Mama“ nutzen oder in der Bundeshauptstadt Wien eine Wohnmöglichkeit suchen. Von Seiten der Regierungspartei ÖVP ist nun geplant einen 780m² großen Rohdachboden in der gemeindeeigenen Liegenschaft Markgasse 3 um 330.000,- Euro an einen privaten Bauentwickler zu verkaufen. Hier könnte die Stadt jedoch 10 eigene leistbare Wohnungen errichten. Die Kosten dafür würden in etwa bei 1,5 Mio. liegen. Gleichzeitig kauft die Stadt von privaten Bauträgern 8 Wohnungen mit rd. 450m² um 1,25 Mio. an. Die GRÜNEN sind der Meinung, dass es sinnvoller und wirtschaftlicher wäre, den 780m² großen Rohdachboden in dem der Stadt gehörigen Haus Markgasse 3 nicht zu verkaufen und dort 10 Wohnungen (Start und behindertengerechte Wohnungen.

 

 

 


KURIER
01.07.2014

 


KURIER
01.07.2014

28.6.2014


Leistbarer Wohnbau!
ÖVP lehnt GRÜNEN Antrag für Finanzmittel zur Errichtung von leistbaren Wohnbauten ab.
ÖVP macht nur „Kosmetikpolitik“.

Der Vorschlag der GRÜNEN, der in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Finanzmittel für den Bau von leistbaren Wohnungen vorsah, wurde von der ÖVP einstimmig abgelehnt! Anstelle dessen wurde ein „Alibi Startgeld“ beschlossen, welches nur wenigen Jungen Klosterneuburgs hilft, aber dafür umso mehr den privaten „Baulöwen“ weiter nicht leistbare Wohnungen zu errichten.

Die Klosterneuburger GRÜNEN haben bei der am Freitag den 27.Juni abgehaltenen Gemeinderatssitzung einen Antrag zur Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen für Junge KlosterneuburgerInnen eingebracht. Einerseits sah der Antrag vor, dass bei Vergabe von Gemeindegrund an private Bauträger mindestens 50% der Wohnungen der Stadt für Jungen KlosterneuburgerInnen zur Verfügung gestellt werden. Sowie zweitens, dass in den nächsten zehn Jahren die Summe von € 8 Mio (ca. die Hälfte des Betrages den die ÖVP für das Freizeitzentrum investiert hat) über einen Zeitraum von 10 Jahren für die Errichtung von leistbaren Wohnungen aufgewendet werden soll. Die ÖVP lehnt diesen finanziellen Aufwand ab und beschloss stattdessen ein „Alibi Startwohngeld“ welches nur einer ganz geringen Anzahl von KlosterneuburgerInnen („Tropfen auf dem heißen Stein“) etwas nutzen wird, aber dafür die „Baulobby“ weiter unterstützt überteuerte Wohnungen zu errichten.

Dazu der GRÜNE Fraktionschef STR Mag. Sepp Wimmer: „Da gibt es in Klosterneuburg durch die jahrelange falsche Wohnpolitik keine leistbaren Wohnungen für junge Menschen, dann bringen die GRÜNEN einen sachlichen Lösungsvorschlag und dann lehnt die ÖVP diesen einfach ab und glaubt sich mit der „Mogelpackung“ eines Startwohngeldes aus der Affäre ziehen zu können. Es mangelt wie nie zuvor an leistbaren Wohnungen. Nur ist der Vorschlag den die ÖVP nun mit dem „Startgeld für alle bis 30“ bringt völlig ungeeignet und verschärft die Situation insofern, dass nun eine Marktbereinigung von überteuerten Wohnungen nicht mehr stattfindet. Die Stadt macht mit Steuergeldern die überteuerten Wohnungen nun „leistbar“. Bei dieser ÖVP Vorgangsweise profitiert vor allem die Baulobby die nun ihre überteuerten Wohnungen endlich „anbringen“. Sie haben nun auch weiter einen Markt solche zu bauen. Die Baulobbys sind die wahren Profiteure dieser ÖVP Idee. Klar ist, wenn die Stadt einen Teil der überteuerten Miete bezahlt, kann die Baulobby die überteuerten Wohnungen leichter vermieten.

Wimmer weiter: „Diese Idee der ÖVP, die Baulobby noch mehr zu unterstützen bringt das Fass für uns GRÜNE zum Überlaufen. Wir schauen nicht weiter zu, wie die ÖVP Gemeindegründe an die Baulobby im Baurecht „verscherbelt“, die dort überteuerte Wohnungen errichtet und die Stadt mit ein paar kleinen Wohnungen zur Selbstvergabe „abspeist“! Die GRÜNEN fordern um die Misere von nicht leistbaren Startwohnungen nachhaltig zu beseitigen, entweder durch den Bau eigener Gemeinde Start Wohnungen (GSW) zu lösen, oder in Kooperation mit gemeinnützigen und kostengünstigen Genossenschaftsträgern.

Wimmer abschließend: „Wäre die ÖVP wirklich an leistbaren Wohnungen interessiert, dann hätte sie unserem GRÜNEN Antrag im Gemeinderat, in dem wir zwei zentrale Vorschläge für die Behebung der Misere bei leistbaren Wohnungen einbrachten, strikt abgelehnt. Wir haben vorgeschlagent

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Für uns GRÜNE ist der ganze ÖVP Vorschlag nichts als eine Einstimmung auf die leeren ÖVP Wahlversprechen bei der kommenden Gemeinderatswahl. So wie bei den Umwidmungen bei der Volksbefragung will man die Klosterneuburger Bevölkerung wieder in die Irre führen. Aber die Klosterneuburger Bevölkerung hat diese Tricks bei der Volksbefragung durchschaut und wird sie auch bei diesem ÖVP „Mogel Startwohngeld Modell“ durschauen. Dieses ÖVP Modell ist völlig ungeeignet auf breiter Basis die Wohnungsmisere in Klosterneuburg zu korrigieren.

STR Mag. Sepp Wimmer
Für die Grünen Klosterneuburg

Leistbares Wohnen!

Quantitativ gibt es in Österreich genug neuen Wohnraum, preislich ist vieles des neu errichteten Wohnraumes aber für den Durchschnittsmenschen zu teuer. Benötigt werden keine Luxuswohnungen sondern, vor allem Wohnungen mit einer Monatsmiete von 6,50 bis 7 Euro pro m2, nicht aber hochpreisige für 13 oder 14 Euro/m2.

Überangebot im Luxussegment

Im Eigentumsbereich, der aus Gründen der Altersvorsorge nicht vernachlässigt werden dürfe, sollten neue Wohnungen idealerweise um die 2.200 Euro/m2 kosten, also rund 150.000 Euro für eine 70 m2 große Einheit. Dann gehe sich eine monatliche Darlehensbelastung knapp über 500 Euro aus - leistbar für den Durchschnitt. Ein Überangebot gebe es dagegen im Luxus-Segment, wo Preise von 14.000 bis 18.000 Euro/m2 für Eigentum keine Seltenheit seien.

In Klosterneuburg haben sich die Wohnungsmarktpreise in den letzten Jahren um ein Drittel verteuert - von 6,6 auf 8,8 Euro/m2 bzw., ausweislich des Immobilienpreisspiegels. Zugleich habe der VPI (Verbraucherpreis Index) im selben Zeitraum im Schnitt nur um 2,1 Prozent p.a. angezogen, die Wohnungskosten seien aber so wie die Mieten um 3,3 Prozent p.a. geklettert.

 

 

Der Antrag der GRÜNEN für leistbares Wohnen in Klosterneuburg, eingebracht zur Gemeinderatssitzung am 27.Juni 2014.

Gegenstand: Leistbares Wohnen in Klosterneuburg – Sicherstellung

1) durch Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) durch Bereitstellung der entsprechenden budgetären Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen.

Sachverhalt

Die Sicherstellung „leistbaren Wohnens“ – Wohnraum vor allem für (junge) Familien und junge Menschen – erweist sich zunehmend als zentrales kommunales Problem in Klosterneuburg.

Von Seiten der allein regierenden VP ist nun eine Unterstützung für junge Menschen in Form eines „Startwohngeldes“ vorgesehen, mit welchem nicht leistbare Wohnungen leistbar werden sollen. Für die Grünen bewirkt diese Maßnahme jedoch genau das Gegenteil: Es werden nicht leistbare Wohnungen gebaut, sondern im Gegenteil werden die Wohnbauträger bestärkt, weiterhin überteuerte Wohnungen zu bauen und anzubieten, da diese nun durch die Finanzierung von öffentlichen Steuermitteln sogar gefördert werden. Mag das „Startwohngeld“ auch für einzelne wenige KlosterneuburgerInnen eine Möglichkeit darstellen, sich für eine bestimmte (und begrenzte) Zeit, eine Wohnung leisten zu können, so wird es für den Großteil der jungen wohnungssuchenden KlosterneuburgerInnen keine Trendwende hin zur tatsächlichen Errichtung von leistbaren Wohnungen bringen. Ganz im Gegenteil: es ist zu erwarten, dass sich das nicht leistbare Hochpreisniveau auf längere Zeit verfestigt. Das „Startwohngeld“ der ÖVP Klosterneuburg ist daher vorrangig eine Unterstützung der privaten Bauträger um ihre überteuerten Wohnungen gewinnbringend vermarkten zu können.

Um die eigentliche Problematik von Schaffung von leistbaren Wohnraum sachgerecht anzugehen, wären aus Sicht der Antragsteller/innen jedenfalls folgende zwei Maßnahmen erforderlich:

1) Vergabe von gemeindeeigenen Grundstücken an private Bauträger nur mehr, wenn anteilig mindestens 50% der Wohnungen der Gemeinde für „leistbares Wohnen“ ausbedungen werden.

Die umfangreiche Neubauleistung in Klosterneuburg in den vergangenen Jahren hat sich überwiegend auf den freifinanzierten Wohnbau konzentriert. Privatpersonen, Firmen und Institutionen mit hohem Vermögen, haben angesichts der Finanzkrise große Teile ihrer Veranlagung in den Immobilienbereich umgeschichtet (Vorsorgewohnungen, Zweitwohnsitze, etc.). Der freifinanzierte Wohnbau übersteigt allerdings bei weitem die finanzielle Leistungskraft, vor allem jene der jüngeren Wohnungssuchenden in Klosterneuburg, insbesondere von Jungfamilien.
Gleichzeitig hat die Stadtgemeinde Klosterneuburg in den letzten Jahren auf Grund der großen Verschuldung der Stadt zahlreiche gemeindeeigene Grundstücke mit Baurechtsverträgen an private Bauträger langfristig (bis 99 Jahre) vergeben. Dabei wurde nur in ungenügendem Ausmaß sichergestellt, dass im Rahmen dieser Vergaben die privaten Bauträger in ausreichendem Umfang der Stadt Wohnungen zum Zwecke der Sicherstellung leistbaren Wohnens zur Verfügung gestellt hätten. Dies insbesondere für die junge Klosterneuburger Bevölkerung.
Wir möchten daher auch nicht vom Begriff „sozialer Wohnbau oder Sozialwohnungen“ sprechen. Dies erscheint uns in Hinblick auf die Ausrichtung auf „leistbares Wohnen“ nicht zeitgemäß bzw. jedenfalls verkürzt. Leistbare Wohnungen unterscheiden sich von sozialen Wohnungen darin, dass hier keine soziale Notsituation vorliegt, sondern vielmehr der auf Grund der hohen Preise der freifinanzierten Wohnungen fast unmögliche Einstieg in den Wohnungsmarkt tatsächlich ermöglicht werden soll. Es wird zukünftig den „Sozialen Wohnungsmarkt“, den „Geförderten leistbaren Wohnungsmarkt“ und den „Privaten Wohnungsmarkt“ geben. Bund, Land und Gemeinden werden auch in Zukunft – und das gehört zu den wesentlichen Aufgaben der Kommunen – eine viel stärkere und vor allem zeitgemäße Wohnbaupolitik betreiben müssen, um den Bürgerinnen und Bürgern „leistbares und positives Wohnwohlgefühl“ zu ermöglichen.

2) Bereitstellung entsprechender budgetärer Mittel zum Zwecke der Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ in Klosterneuburg

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg wird in den nächsten Jahren mehr als 14 Millionen Euro für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums Happyland aufwenden. Davon stellt die Stadt 3,2 Millionen aus Eigenmitteln und 8 Millionen kreditfinanziert zur Verfügung. Angesichts der dramatischen Situation um fehlende leistbare Wohnungen für jungen Menschen in Klosterneuburg und in Anbetracht der Bedeutung von leistbaren Wohnungen sollte die Stadt in den nächsten 10 Jahren (2015 bis 2024) zumindest die Hälfte dieser Summe für Zwecke leistbaren kommunalen Wohnens vorsehen: in den Budgets ab 2014 jährlich somit mindestens € 800.000,- vorsehen. Dies entspricht der Hälfte des Betrages der für die Sanierung des Happylands aufgewendet wird.
Zu denken wäre insbesondere auch an die Sicherstellung des Ankaufes entsprechender (und für Wohnbau geeigneter) Reservefläche (derzeit nur in ungenügendem Ausmaß vorhanden) im bestehenden BAULAND.

Antrag

1) Ab sofort dürfen gemeindeeigene Grundstücke nur dann an private Bauträger zur Errichtung von privatfinanzierten Wohnungen vergeben werden, wenn mindestens 50% der errichteten Wohnungen der Stadtgemeinde für Zwecke der Sicherstellung von leistbarem Wohnen zur Verfügung gestellt werden.

2) Ab dem Budget 2015 werden über den Zeitraum von 10 Jahren jährlich mind. € 800.000,- (in Summe € 8 Mio., und damit die Hälfte der Summe, die die Stadtgemeinde für die Sanierung und Erweiterung des Freizeitzentrums zur Verfügung stellt) zur Sicherstellung von „leistbarem Wohnen“ (insbes. die Schaffung von „Wohnungen für Junge“) budgetiert und verwendet!

Begründung der Dringlichkeit

Die prekäre Situation von leistbaren Wohnungen für junge KlosterneuburgerInnen..