39. Gemeinderatsitzung

Freitag, dem 26. November2004 um 17 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Rathauses Klosterneuburg
Öffentlich!

 

Gemeinderäte:
22 ÖVP MandatarInnen
9 SPÖ MandatarInnen
5 FPÖ MandatarInnen
4 GRÜN MandatarInnen
1 LIF Mandatar

Abwesend
STR Preisl SPÖ

01)

Festsetzung der Dringlichkeit für Dringlichkeitsanträge


einstimmig angenommen

02)

Genehmigung des Protokolls der 38.GR-Sitzung


einstimmig angenommen

03)

Bericht des Bürgermeisters
1) 33.Sitzung Prüfungsauschuss (Vergabe Krankenhausküche)
2 ) Umweltgemeinderäte
3) Dringlichkeitsantrag Grüne Gentechnikfreie Zone
4) Hauptschule Hermannstr. - finanzielle Unterstützung

zur Kenntnis genommen





04) Ersatzanschaffung von 65 Krankenbetten für die chirurgischen Stationen
einstimmig angenommen
05) Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung gem KA AZG für den ärztlichen Dienst
einstimmig angenommen
06) Krankenhaus BA VI, Sterilisation- Eigenversorgung (Mehrkosten) Kostentragung durch Stadt
einstimmig angenommen
07) Vereinbarung zur Wartung und Pflege des Schaukastens am Stiftsplatz
einstimmig angenommen
08) Übernahme der Stromkosten für die Weihnachtsbeleuchtung am Stadtplatz
einstimmig angenommen
09) Sodexho Geschenk Pass-Gutscheine anlässlich des Weihnachtsfestes 2004 - Bericht an den Gemeinderat
einstimmig angenommen
10) Öffentliche Bücherei des Kierlinger Bürgervereines - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
11) Öffentliche Bücherei St. Martin- finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
12) Heeressportverein - Pioniermuseum - finanzielle Unterstützung
13) Stift Klosterneuburg - finanzielle Unterstützung für Orgelgeneralsanierung in der Stiftsbasilika
mehrheitlich angenommen
3 Gegenstimmen:
FPÖ STR Pitschko
FPÖ Hillbrand
FPÖ Deutsch
14) Verein „Dream-Musik-Company" - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
15) Abschnittsfeuerwehrkommando Klosterneuburg - finanzielle Unterstützung für die Feuerwehrjugend
einstimmig angenommen
16) Pfadfindergruppe Kierling-Gugging - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
17) Klosterneuburger Sportvereine - finanzielle Unterstützung
a) Fußballverein Six Pack United
einstimmig angenommen
2.000,- €
18) Privatvolksschule Kritzendorf - finanzielle Unterstützung
einstimmig angenommen
19) Bericht - Kindergarten Höflein - Mietvertrag
zur Kenntnis genommen
20) Ferienbetreuung für Kindergartenkinder und Volksschüler im Jahr 2004 (Bericht)
einstimmig angenommen
21) Ferienbetreuung für Kindergartenkinder und Volksschüler im Jahr 2005
einstimmig angenommen
22) Hauptschule Hermanstraße - Finanzielle Unterstützung für die Schulveranstaltungen im Schuljahr 2004/05
einstimmig angenommen
23) Hauptschule Langstögergasse - Finanzielle Unterstützung für die Schulveranstaltungen im Schuljahr 2004/05
einstimmig angenommen
24) Hauptschule Hermannstraße - Projektförderung
einstimmig angenommen
25) Sonderschule/SPZ - Finanzielle Unterstützung für die Schullandwoche
einstimmig angenommen
26) Gemeinschaft „Weihnachtsbeleuchtung der Gewerbetreibenden am Stadtplatz" - Förderungsansuchen für Sanierung der Weihnachtsbeleuchtung
einstimmig angenommen
27) Wohnungsvergaben
einstimmig angenommen
28) Mietvertragsverlängerungen
einstimmig angenommen
29) Ärztezentrum Kierling, Himmelbauerplatz 1/Kirchenplatz 7-Vermietung der Räumlichkeiten top Nr. 2
einstimmig angenommen
30) Verlängerung des Pachtvertrages ob Grdst. Nr.1501/3, EZ. 1868, KG Kierling
einstimmig angenommen
31) KG Klosterneuburg, Mühlenaasse 29, BREZ 3269 - Beendigung des Baurechtsvertrages - Entschädigungsbetrag
einstimmig angenommen
32) KG Klosterneuburg, Buchberggasse, Grdst. Nr. 2230/20, EZ. 3248 - Erwerb der Liegenschaft
einstimmig angenommen
33) Strandbad Klosterneuburg - Umschreibung von Dauerkabinen
einstimmig angenommen
34)

Strandbad Klosterneuburg - Umschreibung von Teilgrundstücken

einstimmig angenommen
35) Strombad Kritzendorf - Umschreibung von Dauerkabinen
einstimmig angenommen
36) Strombad Kritzendorf-Kenntnisnahme geduldeter Teilgrundstückspächter ohne Vertrag
einstimmig angenommen
37) Strombad Kritzendorf- Verlängerung des Pachtvertrages mit dem Chorherrenstift Klosterneuburg
einstimmig angenommen
38) Strombad Kritzendorf - Kabinenmiete Neuberechnung Kiosk 7+8
einstimmig angenommen
39) Grundeinlösungen und Grundrückgaben - öffentliches Gut
einstimmig angenommen
40) KG Kritzendorf, Neudauertal, Bausperre hinsichtlich der Einfriedungen gegenüber dem öffentlichen Gut
einstimmig angenommen
41) Vergabe der Klärschlamm-, Rechengut- und Sandfangentsorgung
einstimmig angenommen
42) Aufhebung Aufgrabungssperre
einstimmig angenommen
43) Anruf-Sammel-Taxi, AST - Vertragsänderung
einstimmig angenommen
44) Umbau Recyclinghof - Mehrkosten Beton und Schalung - nachträgL Bericht
zur Kenntnis genommen
45) Verlängerung des Bestandvertrages K.B. 30-9661 - 1. Parkplatz Bahnhof Kierling links
einstimmig angenommen
46) Weihnachtsbeleuchtung am Rathausplatz - Klosterneuburger Messe- und Werbegemeinschaft
einstimmig angenommen
47) Neuvergabe der Haftpflichtversicherung
einstimmig angenommen
 

III) NICHT ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG:

1) Abschreibung von uneinbringlichen Gebühren des Krankenhauses
nicht öffentlich
2) Abschlusskonsulentenvertrag
nicht öffentlich
3) Volksschule Anton Brucknergasse - Refundierung von Kosten einer Begleitperson zum Schwimmuntericht
nicht öffentlich
4) Aufnahmen in ein unbefristetes Dienstverhältnis
nicht öffentlich
5) Änderung des ABGB-Vertrages mit einem Konsiliararzt
nicht öffentlich
6) Änderung von Beschäftigungsausmaßen
nicht öffentlich
7) Bewilligung zur Teilnahme an einer Sonderausbildung für OP-Personal und Kostenübernahme - Gewährung eines Sonderurlaubes mit Bezügen
nicht öffentlich
8) Dienstnehmerkündigungen von Dienstverhältnissen
nicht öffentlich
9) Gewährung von Treueprämien
nicht öffentlich
10) Abschreibung von offenen Forderungen der GA 1/6 (VS)
nicht öffentlich
11) Kindergarten Kritzendorf - Reduzierung des Gastkindergartenbeitrages
nicht öffentlich
12) Vergleich über Wasserendabrechnung
nicht öffentlich
13) Berufung
nicht öffentlich
14) Förderungen von Wärmedämmmaßnahmen für Altbauten
nicht öffentlich
 

II) DRINGLICHKEITS - ANTRÄGE und ANFRAGEN der Grünen Klosterneuburg (BGU):

 

Anträge

 

Die GRÜNEN Klosterneuburg
STR Mag. Sepp Wimmer

Betrifft: Grundsatzbeschluss

für die Durchführung einer Klosterneuburger Volksbefragung über den Bau einer Donaubrücke zwischen Klosterneuburg und Korneuburg durch das Augebiet im Bereich der bestehenden Rollfähre bzw. des bestehenden Autobahnanschlussknotens Korneuburg der S 3.


Sachverhalt
Bei öfftl. Stellungnahmen von relevanten politischen Entscheidungsträgern hinsichtlich der Realisierung der Klosterneuburger Stadtkernumfahrung wurde auch der Bau der Donaubrücke zwischen Klosterneuburg und Korneuburg als zu realisierendes Projekt genannt.

Dieses Brückenprojekt durch die Klosterneuburger Au (Bereich Rollfähre Autobahnanschlussknoten S3) führt nun innerhalb der Klosterneuburger Bevölkerung zu einer großen Verunsicherung bzgl. der Verschlechterung der Lebensqualität auf Grund der zu erwartenden Verkehrszunahme in Klosterneuburg und des Verlustes unwiederbringlichem ökologischen wichtigen Naturgebieten der Donauauen...

Die Donaubrücke Klosterneuburg – Korneuburg wird insbesondere auch als Ausweichstrecke geplant um die täglichen Staus der Einpendler nach Wien im Bereich der Nordbrücke abzubauen. Der Verkehr soll sich am Autobahnanschlussknoten Korneuburg der S3 aufteilen und dann auch über die neue Donaubrücke Korneuburg-Klosterneuburg, die Klosterneuburger Ortskernumfahrung und die vierspurige Wienerstrasse nach Wien bewegen.

Eine derart umfangreicher Eingriff in die ummittelbare Lebensqualität der Klosterneuburger Bevölkerung sowie der Erhalt unwiederbringlicher Naturgebiete kann nicht ohne intensivste Einbindung der Bevölkerung erfolgen.

 

Grundsatzbeschluss

Für die Entscheidung eine Donaubrücke zwischen Klosterneuburg und Korneuburg im Bereich des Klosterneuburger Augebietes zu errichten, ist nach Festlegung des Standortes und Vorliegen ausreichenden Informationsmaterials eine Klosterneuburger Volkdbefragung zu diesem Thema durchzuführen.

 

Begründung der Dringlichkeit:
Die in der Klosterneuburger Bevölkerung vorherrschende große Verunsicherung über die Einbeziehung der Bevölkerung über die Entscheidungsfindung für die Realisierung dieses Großbauprojektes.


 

einstimmig angenommen


 

Die GRÜNEN Klosterneuburg
STR Mag. Sepp Wimmer

Betrifft: Geplante Schließung des Postamtes am Stadtplatz


Sachverhalt:
Von der Post AG wird die Schließung des Postamtes am Klosterneuburger Stadtplatz in Erwägung gezogen. Die Schließung dieses Postamtes würde für die Bevölkerung, insbesondere älterer Menschen eine enorme Verschlechterung der Nahversorgung darstellen und darüber hinaus, würde die Schließung durch die Konzentrierung auf ein einziges zentrales Postamt für das gesamte Stadtzentrum, auch zu einer weiteren Verschlechterung der städtischen Verkehrsituation führen.

Auf Grund der Post-Universaldienstverordnung (s.Anhang) ist die Schließung eines Postamtes nur auf Grund einer dauerhaft nicht kostendeckender Führung auf Grund mangelnder Kundennachfrage möglich (§3. Abs.3). Das Postamt am Stadtplatz hat als Einzugsgebiet von ca. 10.000 Klosterneuburger BürgerInnen eine wichtige Aufgabe als Nahversorger und daher auch durchaus eine berechtigte Kundennachfrage. Dies ist auch an der täglichen Kundenfrequenz festzustellen.

Auf Grund der Post-Universaldienstverordnung ist bei der Schließung eines Postamtes die Post AG verpflichtet die Gemeinden zeitgerecht zu informieren und im einvernehm-lichen Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Der Universaldienstbetreiber hat den betroffenen Gemeinden entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche die Voraussetzungen gemäß Abs. 3 belegen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat die Post AG den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.


Antrag Der Bürgermeister wird beauftragt, bei Verhandlungen mit der Post AG als Betreiberin der Postämter sämtliche rechtlichen Mittel aus der Post-Universaldienstverordnung einzufordern, um den Erhalt des Postamtes am Klosterneuburger Stadtplatz als wichtige Nahversorgungseinrichtung zu sichern. Dazu gehören insbesondere Nachweis der mangelnden Kundenachfrage, Vorschläge um alternative Lösungen um den Standort zu erhalten, etc.) Diese Unterlagen sind dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorzulegen.


Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich auf Grund der Ankündigung der Post AG, das Postamt am Klosterneuburger Stadtplatz innerhalb von drei Monaten zu schließen.

Anhang: Post-Universaldienstverordnung:

§ 3. (1) Der Universaldienstbetreiber ist verpflichtet, eine ausreichende, flächendeckende Versorgung mit Post-Geschäftsstellen sicherzustellen. Als Post-Geschäftsstelle gelten Postämter oder Postagenturen. Postämter werden vom Universaldienstbetreiber mit eigenem Personal betrieben; Postagenturen werden auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Universaldienstbetreiber betrieben.

(2) Durch das derzeit bestehende Netz an Post-Geschäftsstellen gilt eine flächendeckende Versorgung im Sinne des § 4 Postgesetz 1997 als gegeben.

(3) Ein Postamt darf nur geschlossen werden, wenn
1. die kostendeckende Führung des Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen und
2. die Erbringung des Universaldienstes durch eine Post-Geschäftsstelle oder durch Landzusteller (mobiles Postamt) gewährleistet ist.

(4) Vor der beabsichtigten Schließung eines Postamtes hat der Universaldienstbetreiber die von diesem Postamt bisher versorgten Gemeinden zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit den betroffenen Gemeinden innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Der Universaldienstbetreiber hat den betroffenen Gemeinden entsprechende Unterlagen vorzulegen, welche die Voraussetzungen gemäß Abs. 3 belegen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

(5) Der Bewerbung, eine Postagentur zu betreiben, oder einem entsprechenden Vorschlag einer Gemeinde ist nach Möglichkeit zu entsprechen. Eine solche vertragliche Vereinbarung darf keine unbillige Belastung für die Vertragspartner enthalten. Ist die Versorgung durch eine Postagentur nicht mehr möglich, ist die Erbringung des Universaldienstes jedenfalls durch Landzusteller sicherzustellen.

Für den Fall, dass die kostendeckende Führung eines Postamtes auf Grund mangelnder Kundennachfrage dauerhaft ausgeschlossen ist, sollen schon jetzt Alternativen erarbeitet werden, damit auf alle Fälle die flächendeckende Versorgung insbesondere im ländlichen Raum gewährleistet ist. Poststellen sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Nahversorgung.

 

einstimmig angenommen

 

 

 

Anfragen (keine eingebracht)

Alle Angaben ohne Gewähr!

Alle Sitzungen sind öffentlich.